Erstellt am 27.09.2007 um 09:19 Uhr von Immie
@Ritter der Tafelrunde
Der BR muss euch rechtzeitig und umfassend unterrichten.
Einen Anspruch auf Unterrichtung durch den AG habt ihr nicht.
§70 BetrVg
Erstellt am 27.09.2007 um 09:22 Uhr von Mona-Lisa
@Ritter-der-Tafelrunde,
dementsprechend müsste euer BR der Tante mal auf die Füsse treten... ;-))