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Betriebsrat - welche Seite vertreten?

L
Lola
Feb 2019 bearbeitet

wenn bei uns ein personelles Problem auftaucht, sitzen beide (Chef u. Stellvertr.) an einem Tisch und dem gegenüber, den es betriff,man weiß nie ob man den Betriebsrat oder den Stellvertr. vor sich hat, irgendwie finde ich das nicht richtig. Was nun? Ist doch irgendwie shizophren, entweder vertritt man die Seite des Arbeitnehmers oder des Chefs, oder sehe ich da was falsch?

16.967013

Community-Antworten (13)

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Nemeth

26.09.2007 um 10:29 Uhr

@lola

zur Klärung : Ist der Stellvertreter vom Chef gleich der Betriebsratsvorsitzende - oder wie??

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Peanuts

26.09.2007 um 10:37 Uhr

"Ist doch irgendwie shizophren, entweder vertritt man die Seite des Arbeitgebers oder des Chefs, oder sehe ich da was falsch?"

Das siehst Du falsch! Als Chef sollte man unbedingt die Seite des Arbeitgebers vertreten können!

L
Lola

26.09.2007 um 12:13 Uhr

sorry peanuts,meinte natürlich arbeitnehmer, habe ich geändert, danke

@nemeth, ja Betriebsratvorsitzende = Stellvertretende Cheffin

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wölfchen

26.09.2007 um 12:52 Uhr

. . . da muss ich Dir zustimmen - eine echt schizophrene Situation! Aber die große Frage: wer hat denn die Dame gewählt und auch gleich noch zur BR- Vorsitzenden gemacht? Jeder Betrieb bekommt nun mal den BR, den er verdient . . . Vielleicht sollte der Tisch 4 Stühle haben - zwei auf AN- Seite, zwei auf AG- Seite und die Dame wechselt dann jeweils die Sitzposition - auf AG- Seite, wenn sie als AG spricht und auf AN- Seite, wenn sie als AN- Vertreter spricht ;-))

I
Immie

26.09.2007 um 13:15 Uhr

@lola stellv. Chef.= Betriebsratsvorsitzende

Geht gar nicht! Schau dir mal BetrVG §5 an... Da ist bei euch aber was schief gelaufen... Was sagen denn die restlichen BRM dazu?

L
Lola

26.09.2007 um 13:17 Uhr

gemeinsam haben wir sie als BR gewählt, dannach wurde sie als Stellvertreter eingesetzt

W
wölfchen

26.09.2007 um 13:27 Uhr

. . . wahrscheinlich ein kluger Schachzug vom Chef - die anscheinend fähige und kluge BR- Vorsitzende ihres Amtes abspenstig zu machen und auf seine Seite zu ziehen . . . Ihr solltet da aber mal ganz ganz fix drüber nachdenken, ob das noch die richtige BR- Vorsitzende ist und je nach Befugnissen (es soll ja auch Stellvertreter ohne große Befugnisse geben), ob sie überhaupt noch BR sein darf . . .

R
rosa

26.09.2007 um 13:27 Uhr

lola, wir hatten die gleiche Situation bei uns. BRV wurde Stellvert. Abteilungsleiter und hat sich für den Stellvertr. Abtl. entschieden. Sein Argument, ich kann nicht Diener zweier Herren sein und ist zurück getreten. Haben wir ihm alle hoch angerechnet.

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Immie

26.09.2007 um 13:33 Uhr

@lola

BetrVg §24... die Mitgliedschaft im BR endet wenn ein BRM nachträglich seine Wählbarkeit verliert... ...der nachträgliche Verlust der Wählbarkeit führt von Gesetzes wegen zu einem Amtsverlust... ... zB, wenn das BRM zum leitenden Angestellten befördert wird...

Ergo, eure Betriebsratsvorsitzende ist kein Mitglied des BR:-( Habt ihr Ersatzmitglieder die nachrücken können? Bist du selber BRM?

L
Lola

26.09.2007 um 13:42 Uhr

Nein, bin ich nicht. Habe das Thema auf der Dienstversammlung angesprochen, wurde aber von meiner Chefin zurecht gewiesen, es wäre wohl angeblich in Ordnung, da ja BR und Chefetage miteinander arbeiten und nicht gegeneinander. Kam mir alles "spanisch" vor. Deshalb bin ich hier gelandet. Haben keine ErsatzM. Danke für die Antwort. Werde wohl auf Arbeit noch was zu klären haben. Bin ja mal gespannt, was unsere BM dazu sagt.

I
Immie

26.09.2007 um 13:49 Uhr

lola, wenn du in einer Gewerkschaft bist...

L
Lola

26.09.2007 um 13:51 Uhr

bin ich...dann..?

I
Immie

26.09.2007 um 15:37 Uhr

@lola Wenn die Betriebsratsvorsitzende nicht einsichtig ist, die restlichen BRM sich nicht durchsetzen können/wollen, solltest du da anrufen. Ihr werdet Neuwahlen durchführen müssen.

Lass dich doch aufstellen;-))

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