Erstellt am 26.09.2007 um 08:29 Uhr von Nemeth
@lola
zur Klärung : Ist der Stellvertreter vom Chef gleich der Betriebsratsvorsitzende - oder wie??
Erstellt am 26.09.2007 um 08:37 Uhr von peanuts
"Ist doch irgendwie shizophren, entweder vertritt man die Seite des Arbeitgebers oder des Chefs, oder sehe ich da was falsch?"
Das siehst Du falsch! Als Chef sollte man unbedingt die Seite des Arbeitgebers vertreten können!
Erstellt am 26.09.2007 um 10:13 Uhr von lola
sorry peanuts,meinte natürlich arbeitnehmer, habe ich geändert, danke
@nemeth, ja Betriebsratvorsitzende = Stellvertretende Cheffin
Erstellt am 26.09.2007 um 10:52 Uhr von wölfchen
. . . da muss ich Dir zustimmen - eine echt schizophrene Situation! Aber die große Frage: wer hat denn die Dame gewählt und auch gleich noch zur BR- Vorsitzenden gemacht? Jeder Betrieb bekommt nun mal den BR, den er verdient . . .
Vielleicht sollte der Tisch 4 Stühle haben - zwei auf AN- Seite, zwei auf AG- Seite und die Dame wechselt dann jeweils die Sitzposition - auf AG- Seite, wenn sie als AG spricht und auf AN- Seite, wenn sie als AN- Vertreter spricht ;-))
Erstellt am 26.09.2007 um 11:15 Uhr von Immie
@lola
stellv. Chef.= Betriebsratsvorsitzende
Geht gar nicht!
Schau dir mal BetrVG §5 an...
Da ist bei euch aber was schief gelaufen...
Was sagen denn die restlichen BRM dazu?
Erstellt am 26.09.2007 um 11:17 Uhr von lola
gemeinsam haben wir sie als BR gewählt, dannach wurde sie als Stellvertreter eingesetzt
Erstellt am 26.09.2007 um 11:27 Uhr von wölfchen
. . . wahrscheinlich ein kluger Schachzug vom Chef - die anscheinend fähige und kluge BR- Vorsitzende ihres Amtes abspenstig zu machen und auf seine Seite zu ziehen . . .
Ihr solltet da aber mal ganz ganz fix drüber nachdenken, ob das noch die richtige BR- Vorsitzende ist und je nach Befugnissen (es soll ja auch Stellvertreter ohne große Befugnisse geben), ob sie überhaupt noch BR sein darf . . .
Erstellt am 26.09.2007 um 11:27 Uhr von Rosa
lola,
wir hatten die gleiche Situation bei uns. BRV wurde Stellvert. Abteilungsleiter und hat sich für den Stellvertr. Abtl. entschieden. Sein Argument, ich kann nicht Diener zweier Herren sein und ist zurück getreten. Haben wir ihm alle hoch angerechnet.
Erstellt am 26.09.2007 um 11:33 Uhr von Immie
@lola
BetrVg §24... die Mitgliedschaft im BR endet wenn ein BRM nachträglich seine Wählbarkeit verliert...
...der nachträgliche Verlust der Wählbarkeit führt von Gesetzes wegen zu einem Amtsverlust...
... zB, wenn das BRM zum leitenden Angestellten befördert wird...
Ergo, eure Betriebsratsvorsitzende ist kein Mitglied des BR:-(
Habt ihr Ersatzmitglieder die nachrücken können?
Bist du selber BRM?
Erstellt am 26.09.2007 um 11:42 Uhr von lola
Nein, bin ich nicht.
Habe das Thema auf der Dienstversammlung angesprochen, wurde aber von meiner Chefin zurecht gewiesen, es wäre wohl angeblich in Ordnung, da ja BR und Chefetage miteinander arbeiten und nicht gegeneinander. Kam mir alles "spanisch" vor. Deshalb bin ich hier gelandet. Haben keine ErsatzM. Danke für die Antwort. Werde wohl auf Arbeit noch was zu klären haben. Bin ja mal gespannt, was unsere BM dazu sagt.
Erstellt am 26.09.2007 um 11:49 Uhr von Immie
lola,
wenn du in einer Gewerkschaft bist...
Erstellt am 26.09.2007 um 11:51 Uhr von lola
Erstellt am 26.09.2007 um 13:37 Uhr von Immie
@lola
Wenn die Betriebsratsvorsitzende nicht einsichtig ist,
die restlichen BRM sich nicht durchsetzen können/wollen,
solltest du da anrufen.
Ihr werdet Neuwahlen durchführen müssen.
Lass dich doch aufstellen;-))