Darf unsere Geschäftsführerin den Betriebsrat mitwählen?
Darf eine Geschäftsführerin, die in arbeitsrechtlicher Hinsicht Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen ist , aber nicht Personal Einstellen und Kündigen ( dies obliegt dem Vorstand) darf, einen Betriebsrat mitwählen , oder nicht?
Community-Antworten (3)
25.09.2007 um 21:31 Uhr
@Kind, sie darf!
26.09.2007 um 10:17 Uhr
nein darf sie nicht.
§ 5 BetrVG Abs. 2
"Als AN im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht:
..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."
dadurch wird sie als leitende Angestellte deklariert.
Fitting (23. Auflg.) § 5 BetrVG Rn 11 ff
"Die NichtArbN und die leitenden Ang. besitzen weder das Wahlrecht noch die Wählbarkeit zum BR. ...."
26.09.2007 um 10:32 Uhr
"..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."
Diese Personen werden im Abs. 2 NICHT als leitende Angestellte deklariert...
Warum hat sich der Gesetzgeber nur so viel Mühe mit den Absätzen 3 und 4 gegeben?
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