Erstellt am 25.09.2007 um 19:31 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 26.09.2007 um 08:17 Uhr von HF
nein darf sie nicht.
§ 5 BetrVG Abs. 2
"Als AN im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht:
..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."
dadurch wird sie als leitende Angestellte deklariert.
Fitting (23. Auflg.) § 5 BetrVG Rn 11 ff
"Die NichtArbN und die leitenden Ang. besitzen weder das Wahlrecht noch die Wählbarkeit zum BR. ...."
Erstellt am 26.09.2007 um 08:32 Uhr von peanuts
"..soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind...."
Diese Personen werden im Abs. 2 NICHT als leitende Angestellte deklariert...
Warum hat sich der Gesetzgeber nur so viel Mühe mit den Absätzen 3 und 4 gegeben?