Erstellt am 25.09.2007 um 17:03 Uhr von DonJohnson
Hallo. Das sind ein paar wenig Infos, allerdings ist eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des BR grundsätzlich nicht rechtens. Siehe §102 Betr VG. Bei einer Kündigung nach § 103 muß der BR sogar zustimmen, hier kann der AG aber die Zustimmung vom Arbeitsgericht einholen lassen. Bei einem Verdacht, selbst wenn es in einer BV so geregelt sein sollte, kann der AG eh ncihts machen. Der Verdacht müßte vom Arzt oder wie auch immer bestätigt werden.
Erstellt am 25.09.2007 um 18:24 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wo nimmst Du Dein "klabauterhaftes" Wissen her? Das ist ja gruselig!
@Bauer
Gab es schon Vorfälle?
Erstellt am 26.09.2007 um 07:33 Uhr von brummbaer
erstmal eine Frage
ist verbotenerweise Bier getrunken worden und war es einmalig.
Liegt eine Alkoholkrankheit vor?
Erstellt am 26.09.2007 um 07:52 Uhr von pirat
Ahoi, "Bauer",
geht es vielleicht detaillierter?
Wenig Infos, man müsste sich den Rest aus den Fingern saugen.... wie Dracular ....
Erstellt am 26.09.2007 um 08:35 Uhr von peanuts
"...ist es rechtens nur auf verdacht wegen bier trinken"
Einer Weinkönigin wird man das nicht verzeihen können...