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Kündigung - nur aus Verdacht und ohne Betriebsrat?

B
Bauer
Jan 2018 bearbeitet

Kündigung wurde Erteilt ohne Betriesrat ist es rechtens nur auf verdacht wegen bier trinken.

4.63905

Community-Antworten (5)

D
DonJohnson

25.09.2007 um 19:03 Uhr

Hallo. Das sind ein paar wenig Infos, allerdings ist eine Kündigung ohne vorherige Anhörung des BR grundsätzlich nicht rechtens. Siehe §102 Betr VG. Bei einer Kündigung nach § 103 muß der BR sogar zustimmen, hier kann der AG aber die Zustimmung vom Arbeitsgericht einholen lassen. Bei einem Verdacht, selbst wenn es in einer BV so geregelt sein sollte, kann der AG eh ncihts machen. Der Verdacht müßte vom Arzt oder wie auch immer bestätigt werden.

K
Kölner

25.09.2007 um 20:24 Uhr

@Don Johnson Wo nimmst Du Dein "klabauterhaftes" Wissen her? Das ist ja gruselig!

@Bauer Gab es schon Vorfälle?

B
brummbaer

26.09.2007 um 09:33 Uhr

erstmal eine Frage ist verbotenerweise Bier getrunken worden und war es einmalig. Liegt eine Alkoholkrankheit vor?

P
pirat

26.09.2007 um 09:52 Uhr

Ahoi, "Bauer",

geht es vielleicht detaillierter? Wenig Infos, man müsste sich den Rest aus den Fingern saugen.... wie Dracular ....

P
Peanuts

26.09.2007 um 10:35 Uhr

"...ist es rechtens nur auf verdacht wegen bier trinken"

Einer Weinkönigin wird man das nicht verzeihen können...

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