Erstellt am 25.09.2007 um 09:16 Uhr von Mona-Lisa
@nobby,
warum nicht? Arbeitsunfähig heisst nicht im gleichen Atemzug amtsunfähig!
Erstellt am 25.09.2007 um 09:57 Uhr von jugo
@nobby .... vom BRV wird so gar verlangt, dass er sich bemüht, ihn zu erreichen und zur sitzung einzuladen, wenn er weiss, dass er daheim sitzt und -sagen wir mal- nicht grad mit beiden beinen in gips im bett liegt ..... bevor ein Ersatzmitglied eingeladen wird
Erstellt am 25.09.2007 um 11:22 Uhr von wölfchen
. . . wir sollten mal langsam dazu übergehen, die richtigen Begriffe zu verwenden, dann würden sich manche Fragen gar nicht stellen - Beispiel: ich werde nicht "krankgeschrieben" mich kann niemand krankschreiben (okay - Medienkampagnen mal außen vor gelassen - die können mitunter, wenn sie persönlich angreifen, auch krank machen). Ich bekomme hingegen eine Bescheinigung vom Arzt, dass ich arbeitsunfähig bin. Das heißt - ich bin unfähig, die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsaufgabe zu erfüllen. Deshalb muss ich noch lange nicht "krank" im gebräuchlichen Sinne des Wortes sein, kann also durchaus BR- Arbeit leisten ;-))
Erstellt am 25.09.2007 um 14:03 Uhr von jugo
@wölfchen .... mann/frau kann auch als arbeitsunfähiggeschrieben im büro erscheinen und eine andere, durchaus leistbare arbeit verrichten, wenn man dadurch z.b. sich kenntnisse eignet die später sinnvoll sind, man kann auf seminaren teilnehmen, etc ..... man muss NICHT daheim bleiben ....
Erstellt am 26.09.2007 um 22:56 Uhr von peters
Gebe euch ja prinzipiell Recht.
Aber manchmal habe ich den Eindruck, dass es für viele eher der Normalfall ist, dass ein BRM trotz Arbeitsunfähigkeit sein Amt ausübt.
Ich meine, es sollte eher die Ausnahme sein. Schließlich gibt's Ersatzmitglieder.
Und ich würde mich auch fragen, was die Belegschaft vom BR denkt, wenn bekannt wird, dass die BRM meist (trotz Krankheit) zur Sitzung kommen.