Stützungsunterschriften
Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, das auf der Vorschlagsliste die Stützungsunterschriften mit Geburtsdatum der Arbeitnehmer versehen sein müseen? wenn ja, wo steht das und welcher Paragraf ist es. Also muß der Arbeitnehemer der mich unterstützt dies ausfüllen
Community-Antworten (1)
16.06.2005 um 03:10 Uhr
Hallo Miss Marple, nein, die Unterzeichner müssen kein Geburtsdatum angeben. Steht nicht im Gesetz (§14 Abs. 4 BetrVG). Allerdings müssen die auf der Liste vorgeschlagenen Wahlbewerber mit Geburtsdatum angegeben werden (§6 Abs. 3 Wahlordnung).
Ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät.
Gruß, Helebu
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