Erstellt am 16.06.2005 um 01:10 Uhr von helebu
Hallo Miss Marple,
nein, die Unterzeichner müssen kein Geburtsdatum angeben. Steht nicht im Gesetz (§14 Abs. 4 BetrVG).
Allerdings müssen die auf der Liste vorgeschlagenen Wahlbewerber mit Geburtsdatum angegeben werden (§6 Abs. 3 Wahlordnung).
Ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät.
Gruß,
Helebu