Kollegen abgehört
Hallo liebe Kollegen. Ein Vorgesetzter Mitarbeiter hat seine ihm unterstellten Kollegen bei einem Gespräch belauscht und dieses mit dem Handy aufgezeichnet. Danach hat er die Aufzeichnung seinem Vorgesetzten, der die Prokura hat, vorgeführt. Was haltet ihr davon.
Community-Antworten (6)
24.04.2019 um 21:20 Uhr
Ich finds doof.
24.04.2019 um 21:26 Uhr
Macht doch § 104 BetrVG geltend-.
24.04.2019 um 23:15 Uhr
Die Gegenfrage ist, ist es arbeitsrechtlich Relevant? § 104BetrVG ist hier nur ein Taschenmesser vom ganzem Schwert. Siehe hier § 201 StGB. Der Rest ist hier beschrieben:http://www.rechtslexikon.net/d/beweisverwertungsverbot/beweisverwertungsverbot.htm
25.04.2019 um 11:17 Uhr
Ich finds auch doof....
Als Betriebsrat würde ich mir ernsthaft Gedanken über § 104 BetrVG machen, wie Krambambuli schon geschrieben hat. Als Betroffener würde ich Anzeige erstatten.
25.04.2019 um 16:47 Uhr
Ich persönlich finde in diesem Fall den §201 StGB zutreffender. Wie wollt ihr denn den 104er anwenden, wenn noch gar kein gesetzwidriges Verhalten vor einem Gericht festgestellt wurde? Und wer das "nur" doof findet, sollte vielleicht einen Blick auf Art. 6 DSGVO werfen. In meinen Augen ist das nicht nur "doof" sondern eine Straftat, die vor die Staatsanwaltschaft gehört.
12.05.2019 um 17:50 Uhr
Danke für eure Einschätzung. Hab dem Kollegen 201 StGB erklärt. Jetzt ist gut.
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