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Notdienst - Arbeitszeit oder nicht?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage. Kollegen im Außendienst (Vorgesetzte der Kundendienst-Techniker) müssen am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen sog. Notdienst machen. Das heißt sie sind zu Hause und müssen in Abständen eine dafür geschaltete Telef.Nr. in der Firma anrufen und abrufen ob Kunden um Hilfe bitten. Danach muß der für dieses Einsatzgebiet zuständige Techniker informiert werden und event. zum Einsatzort geschickt werden. Wie sieht diese "Bereitschaftszeit" rechtlich aus? Arbeitszeit überhaupt und an Sonn-und Feiertagen bezahlbar mit Zuschlag? Es handelt sich um Arbeitsbereitschaft, es kann auch vorkommen, dass nur die Telefonleitung abgehört wird und dann kein entsprechender Hilferuf von Kundenseite dabei ist. Wer kann mir helfen? Gruß und noch einen schönen Tag.

5.92102

Community-Antworten (2)

B
betriebsratten

02.08.2007 um 16:20 Uhr

Füt mich hört es sich wie Bereitschaftsdienst an, der aber, je nach Absprache, nicht mit der vollen Vergütung bezahlt werden muss. Es handelt sich aber um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes!

Siehe auch http://www.arbeitszeitrecht.de/

S
Sanieris

02.08.2007 um 17:26 Uhr

Hallo Hetti Der gesetzliche Arbeitszeitschutz,ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Arbeitnehmerschutzrechts. Zweck des Gesetzes ist es vor allem,die Sicherheit und den Gesundheitsschutz,der AN bei der Arbeitszeitgestalltung zu gewährleisten. Die grundlegende Arbeitszeitregelung bestimmt das Arbeitszeitgesetz.Das Arbeitszeitgesetz ist nicht anzuwenden auf leitende Angestellte.Arbeitszeit ist die Zeitspanne,während der ein AN seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss,auch wenn er nicht !!! arbeitet.Es ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Hoffe hilft Dir weiter !

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