Hallo,
eine Frage. Kollegen im Außendienst (Vorgesetzte der Kundendienst-Techniker) müssen am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen sog. Notdienst machen. Das heißt sie sind zu Hause und müssen in Abständen eine dafür geschaltete Telef.Nr. in der Firma anrufen und abrufen ob Kunden um Hilfe bitten. Danach muß der für dieses Einsatzgebiet zuständige Techniker informiert werden und event. zum Einsatzort geschickt werden. Wie sieht diese "Bereitschaftszeit" rechtlich aus? Arbeitszeit überhaupt und an Sonn-und Feiertagen bezahlbar mit Zuschlag? Es handelt sich um Arbeitsbereitschaft, es kann auch vorkommen, dass nur die Telefonleitung abgehört wird und dann kein entsprechender Hilferuf von Kundenseite dabei ist. Wer kann mir helfen?
Gruß und noch einen schönen Tag.