Umwandlung befristetes in unbefristetes Verhältnis - Mitteilung an den Betriebsrat?
Muß dem Betriebsrat mitgeteilt werrden, wenn er einen bisher befristeten AN in einem unbefristeten Vertrag übernimmt ?
Community-Antworten (2)
21.09.2007 um 13:17 Uhr
Ganz einfach:
Ja
:-)
21.09.2007 um 13:19 Uhr
Hallo waass,
meiner Meinung nach muss der AG den BR über eine solche Änderung informieren:
§20 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge sagt: "Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmervertretung über die Anzahl der befristet beschäftigten Arbeitnehmer und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und des Unternehmens zu informieren."
Da sich mit der Entfristung eines Arbeitsverhältnisses die Anzahl der befristet beschäftigten AN ändert, muss der BR informiert werden.
Gruß khel
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