Hallo zusammen, ich suche eine BV über die Vorgehensweise von Internetnutzung. Bei uns haben wir einen automatischen Spamfilter, der jede Email nach bestimmten, dynamischen Kriterien scant (liest) und direkt löscht oder in Qarantäneordner ablegt. Hier kann unser Administrator jederzeit zugreifen und Lesen.
Nach dem Post- und Fernmeldegesetz ist dieses allerdings verboten. Hatt jemand vielleicht hierüber eine BV die er/sie mir zur Verfühgung stellen kann oder mich diesbezüglich beraten kann????

Gruß Ralfonso