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Gäste im Ausschuss

P
Pelikan1967
Apr 2019 bearbeitet

Hallo in die Runde,

dürfen nicht BR Mitglieder an einer Ausschusssitzung teilnehmen?

Hier geht es konkret darum, dass die Strukturen der BR Arbeit einmal durch interne Kollegen sich angeschaut werden, um evtl. Verbesserungen zu erkennen.

Lieben Dank für eure Rückmeldungen.

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Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

23.04.2019 um 17:12 Uhr

Ausschüsse des BR bearbeiten ja Dinge im "kleinen Rahmen", die ansonsten in der Sitzung besprochen würden. Daher würde ich grundsätzlich davon ausgehen dass für Ausschusssitzungen die selben Kriterien gelten wie für die Sitzungen selbst.

In vielen Ausschüssen (z.B. Personalausschuss) werden auch vertrauliche Dinge besprochen, ebenfalls ein Grund keine BR-fremden Personen zuzulassen.

Falls es um den Kantinenausschuss geht, wäre ich bereit das locker zu sehen.

B
BR_2018

23.04.2019 um 18:37 Uhr

Und wie in einer BR-Sitzung kann man sich ja auch in einer Ausschuss-Sitzung entsprechende Gäste laden, die weiterführende Informationen zu bestimmten Sachgebieten geben können. Wir kennen das z.B. aus unserem IT-Ausschuss wo sich der Ausschussvorsitzende aus der IT Fachleute einlädt, so dass der Ausschuss selber für die Ausschussarbeit relevante Fragen klären kann bzw. sonstige Informationen erhält.

Wenn Eure Gäste dann nach der entsprechenden Ausschusssitzung Verbesserungsvorschläge machen, sollte das ja nicht das Schlechteste sein.

C
celestro

23.04.2019 um 18:48 Uhr

das Problem dürfte aber die rechtssichere Ladung von Gästen sein. Irgendwelche MA vom AG dafür frei gestellt zu bekommen, daß Sie sich die Ausschussarbeit mal angucken und "VIELLEICHT" etwas verbessern ... den AG will ich sehen. ;-)))

K
kratzbürste

23.04.2019 um 21:13 Uhr

Geht nur als betriebliche "Auskunftspersonen" im Sinne § 80 Abs. 2 BetrVG.

G
ganther

24.04.2019 um 22:57 Uhr

"Geht nur als betriebliche "Auskunftspersonen" im Sinne § 80 Abs. 2 BetrVG. "

"Hier geht es konkret darum, dass die Strukturen der BR Arbeit einmal durch interne Kollegen sich angeschaut werden, um evtl. Verbesserungen zu erkennen."

und der § 80 funktioniert hier ja ganz offensichtlich nicht

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