Wir sind in der Phase ,dass der Wahlvorstand vom alten Betriebsrat eingesetzt
worden ist. die Wahl ist mit Aushang der Wahllisten am laufen .
Frage ist der bisherige Betriebsrat noch befugt irgendwelche Dinge zu entscheiden
in dieser phase .
Der neue Betriebsrat wird am 28.9.2007 gewählt.

des weiteren muss nicht der alte Betriebsrat dem Wahlvorstand erklären ,dass er
zurücktritt.
Wir haben mit dem alten betriebsrat nur ärger und haben über das Arbeitsgericht
die neuwahlen erzwungen