Übergangsphase alter neuer Betriebsrat?
Wir sind in der Phase ,dass der Wahlvorstand vom alten Betriebsrat eingesetzt worden ist. die Wahl ist mit Aushang der Wahllisten am laufen . Frage ist der bisherige Betriebsrat noch befugt irgendwelche Dinge zu entscheiden in dieser phase . Der neue Betriebsrat wird am 28.9.2007 gewählt.
des weiteren muss nicht der alte Betriebsrat dem Wahlvorstand erklären ,dass er zurücktritt. Wir haben mit dem alten betriebsrat nur ärger und haben über das Arbeitsgericht die neuwahlen erzwungen
Community-Antworten (4)
20.09.2007 um 13:40 Uhr
Bis der neue BR gewählt wurde ist der alte noch voll in seinen Funktionen mit seinen Rechten und Pflichten.
Genaueres steht im Fitting § 22 Rn 9 / 10
20.09.2007 um 15:16 Uhr
ich muss mich da wohl korrigieren.
§23 Rn 31
"Der rechtskräftige Beschluss des ArbG bewirkt die Auflösung des BR. Damit hat der BR kraft Gesetzes zu bestehen aufgehört, seine Amtszeit ist beendet."
also heißt das, es gibt keinen mehr und die Wahl würde meines Erachtens dann so laufen, als wenn noch kein BR bestanden hätte. Oder??
20.09.2007 um 15:24 Uhr
@HF Ne. Es kommt auf den Beschluss/das Urteil an.
25.09.2007 um 12:33 Uhr
"Wir haben mit dem alten betriebsrat nur ärger und haben über das Arbeitsgericht die neuwahlen erzwungen"
Habt Ihr in der Tat ein Amtsenthebungsverfahren durchsetzen können? Wäre sehr ungewöhnlich und das "Urteil" würde mich sehr interessieren.
Oder warum konntet Ihr Neuwahlen durchsetzen? § 13 BetrVG??
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