Erstellt am 20.09.2007 um 11:40 Uhr von HF
Bis der neue BR gewählt wurde ist der alte noch voll in seinen Funktionen mit seinen Rechten und Pflichten.
Genaueres steht im Fitting § 22 Rn 9 / 10
Erstellt am 20.09.2007 um 13:16 Uhr von HF
ich muss mich da wohl korrigieren.
§23 Rn 31
"Der rechtskräftige Beschluss des ArbG bewirkt die Auflösung des BR. Damit hat der BR kraft Gesetzes zu bestehen aufgehört, seine Amtszeit ist beendet."
also heißt das, es gibt keinen mehr und die Wahl würde meines Erachtens dann so laufen, als wenn noch kein BR bestanden hätte. Oder??
Erstellt am 20.09.2007 um 13:24 Uhr von Kölner
@HF
Ne. Es kommt auf den Beschluss/das Urteil an.
Erstellt am 25.09.2007 um 10:33 Uhr von peanuts
"Wir haben mit dem alten betriebsrat nur ärger und haben über das Arbeitsgericht
die neuwahlen erzwungen"
Habt Ihr in der Tat ein Amtsenthebungsverfahren durchsetzen können? Wäre sehr ungewöhnlich und das "Urteil" würde mich sehr interessieren.
Oder warum konntet Ihr Neuwahlen durchsetzen? § 13 BetrVG??