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Verlängerung eines befristeten Vertrages

M
Marcus123
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage: in wenigen Tagen läuft mein Arbeitsvertrag aus. Ich wurde vor knapp zwei Jahren als Elternzeitvertretung befristet für ein Jahr eingestellt. Noch vor Ablauf des ersten Jahres wurde mein vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Weder in dem Arbeitsvertrag, noch in der Verlängerung wurde ein Sachgrund genannt. Da es mit einer Entfristung derzeit schwierig aussieht wollte mein Vorgesetzter meinen Vertrag um ein weiteres Jahr (mit Angabe eines Sachgrundes) verlängern, da er mich behalten möchte (ich eine erkrankte Kollegin seit einigen Monaten zusätzlich vertrete und auch der Bedarf da ist). Diese beiden Gründe wurden nun von der Personalabteilung abgelehnt. Meine Frage ist: ist dies rechtens und zweitens, könnte mir hier der betriebsrat helfen?

Danke vorab!

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

19.04.2019 um 14:52 Uhr

Ablehnen kann der Arbeitgeber doch immer. Er muss ja nicht über eine Befristung hinaus weiter beschäftigen. Grundsätzlich könnte aber eine Weiterbeschäftigung mit Sachgrund vereinbart werden.

M1
Marcus 123

19.04.2019 um 14:58 Uhr

Danke für deine Antwort. Aber auch dann, wenn die Sachgründe tatsächlich vorliegen? Aus Arbeitgebersicht besteht der Bedarf mich weiter zu beschäftigen, die Personalabteilung hingegen stellt sich quer.

P
Pickel

19.04.2019 um 15:24 Uhr

Selbstverständlich. Ob der Sachgrund für eine Einstellung von dir vorliegt entscheidet zunächst mal nur der AG allein. Er kann sich auch für eine andere Lösung bzw. einen neuen Mitarbeiter entscheiden.

M
Marcus123

19.04.2019 um 15:41 Uhr

Wer genau ist denn in diesem Fall der Arbeitgeber- die Personalabteilung? Wenn die Vorgesetzten entscheiden, dass ein Sachgrund (weiterhin Krankheitsvertretung) vorhanden ist, hat die Personalabteilung dann tatsächlich das letzte Wort?

C
celestro

20.04.2019 um 03:40 Uhr

Der AG ist der AG ... nicht die Personalabteilung. Aber wenn der AG die Entscheidung durch die Personalabteilung treffen läßt, ist das halt ggf. so.

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