Weiterbildung - Urlaub vom Staat wenn werktags zu Seminaren?
stimmt es das ich Urlaub vom Staat bekomme,wenn ich Werktags zu Seminaren für meine Weiterbildung muss
Community-Antworten (7)
19.09.2007 um 22:22 Uhr
jani, Du meinst bestimmt den sogenannten "Bildungsurlaub"? Den muss der AG für anerkannte Bildungveranstaltungen nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz gewähren.
19.09.2007 um 22:48 Uhr
Und wieviele Tage wären das in Hamburg....pro Jahr?
19.09.2007 um 23:00 Uhr
@Lotte Korrektur: "Müssen" muss der AG das nicht in jedem Land!
19.09.2007 um 23:09 Uhr
Ahoin jani,
Dauer des Bildungsurlaubs und Übertragbarkeit Innerhalb von zwei Kalenderjahren kann ein Arbeitnehmer zehn Arbeitstage Bildungsurlaub beanspruchen. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage. Hat der Arbeitnehmer innerhalb des laufenden Zweijahreszeitraums die Freistellung nicht ausgeschöpft, so ist der nicht verbrauchte Freistellungsanspruch auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen, wenn er zur Teilnahme an Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung mit anerkanntem Zertifikatsabschluß verwendet wird. nachzulesen....
http://hamburger-bildungsserver.de/welcome.phtml?unten=/baw/wb/hhbildungsurlaub.html
für Hamburg...
20.09.2007 um 02:06 Uhr
Pirat hat wieder Recht - ist so - ES SEI DENN...
... du bist BRM oder EBRM, es gibt einen gültigen Beschluß und mußt diesbezüglich Seminare oder Fortbildungen nach § 37,6 BetrVG besuchen. Für diese gibt es keinerlei Einschränkungen, für die nach § 37,7 BetrVG immerhin 10 Tage innerhalb eines Jahres.
20.09.2007 um 02:10 Uhr
"stimmt es das ich Urlaub vom Staat bekomme,wenn ich Werktags zu Seminaren für meine Weiterbildung muss"
Wer sagt denn, dass Du zu diesen Seminaren MUSST oder warum MUSST Du denn werktags zu Seminaren?
20.09.2007 um 20:00 Uhr
Also diese Seminare gehen von Mittwoch bis Samstag.Ich muss da nicht hin,aber ich bezahle diese Weiterbildung aus eigener Tasche... Angesetzt sind 4 Seminare im Jahr und jeweils von Mi.-Sa. Macht 12 Werktage.Danke euch,danke Pirat...
Verwandte Themen
Versetzung nach nicht geschaffter Prüfung
ÄlterHallo zusammen! Ein Mitarbeiter hat die Weiterbildung für die Stelle der internen Revision nicht geschafft. Laut unserem Chef ist diese Weiterbildung aber Voraussetzung für die Position "Interne
Weiterbildung freigest. BRM - Bechluß des BR notendig ?
ÄlterHallo Leute, ich habe da mal eine knifflige Frage: Ein freigestelltes BRM hatte in 2008 eine Einladung der BG (Berufsgenossenschaft) zu einem Weiterbildungslehrgang für November 2009 erhalten. Es
Pflicht für AN zur Weiterbildung oder Fortbildung - egal welcher Art - kann der BR dabei mitbestimmen?
ÄlterHallo, hat der BR das Recht auf Mitbestimmung/Mitwirkung bei Verpflichtung von AN zur Weiterbildung oder zu etwas, was der AG dafür hält? In meinem Fall hat der AG eine "Weiterbildung" mit Pflichtte
Urlaub/Lohnfortzahlung während Quarantäne
ÄlterQuelle: Tagesschau.de Kein Urlaub nötig für die Quarantäne Stand: 26.08.2020 17:59 Uhr Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub
Bildungsurlaub
ÄlterHallo, in unserem Betrieb in NRW, knapp 200 AN stellt sich folgende Frage: Ein AN beantragt eine Weiterbildung. Der Kollege hat sich die Weiterbildung selber ausgesucht, die Kosten für die Weiterbildu