Wechsel auf Anordnung der Firma in Schichtbetrieb
Hallo,
seit nun 9 Jahren arbeite im Unternehmen als Teamleiter einer Abteilung, in dem das Team, welches ich leite, voll kontinuierlich im 3 Schicht System arbeitet. Die Arbeitszeiten sind hier 05:45-14:15/13:45-22:15/21:45-06:15. Mein Arbeitsvertrag sieht vor, das ich 40h in der Woche Werktags abzuleisten habe und in keinem Satz in meinem Arbeitsvertrag ist erwähnt, das ich auch nur Ansatzweise in Schicht arbeiten muss. In unserer dazugehörigen BV Arbeitszeit ist u.a. geregelt, das wir Büromitarbeiter, welche nicht in Schicht arbeiten, eine Anwesenheitspflicht von 09-15uhr und Freitags von 09-13uhr haben. Jetzt, wird bei uns im Unternehmen, die Anzahl der Mitarbeiter in meinem Team reduziert, so dass es nicht mehr möglich ist, mit dem Team die 3 Schichten abzudecken. Dieses führt nun dazu, dass man mich komplett in die Schichtarbeit versetzen möchte um das Problem der nicht besetzen Schichten zu beheben. Zusätzlich, soll ich aber weiterhin Teamleiter bleiben und mich bei Bedarf aus den Schichten herausnehmen, sofern es der Schichtplan hergibt, um der Tätigkeit des Teamleiters, welcher bisher nur bei Krankheit/Urlaub eingesprungen ist, wahr zu nehmen.
Für mich ist nun die Frage, kann mein Arbeitgeber "ohne" weiteres, meine bisher gewohnte Arbeitszeit dahingehend anpassen, das ich gezwungen bin, voll kontinuierlich im 3 Schicht System zu arbeiten? Oder, spricht mein Arbeitsvertrag, welcher sich auf 40h Werktags bezieht dagegen? Wäre die Änderung meiner Arbeitszeit nicht gleich bedeutend mit einem Stellenwechsel?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Blume 123
Community-Antworten (5)
17.06.2020 um 17:57 Uhr
denke mal ihr habt einen BR, was sagt der denn dazu? für mich das auf jeden Fall eine erhebliche Veränderung der Arbeitsumstände also eine Versetzung, und wenn in deinem AV Werktage stehen wird man dich, m.M.n., nur mit einer Vertragsänderung in Vollkonti einsetzen können.
Ach ja und mach deinen Namen raus, hier besser nur mit Nicknamen weil auch Arbeitgeber lesen sowas schon mal
17.06.2020 um 17:59 Uhr
Der AV spricht zwar nicht von Schicht, es ist aber auch keine Arbeitszeit "hinterlegt". Sieht also eher "schlecht" aus. Betriebliche Übung dürfte auch ausscheiden, da gibt es schon Urteile bezüglich bestimmter Schichten.
17.06.2020 um 19:29 Uhr
Ja, wir haben einen BR und auf Nachfrage sagte mir dieser, das nur aufgrund der veränderten Arbeitszeit, sie kein Mitbestimmungsrecht hätten, da es keine Änderung von größer 25% sei. Die Empfehlung, da ich nicht in Schicht arbeiten will, lautete, das ich mir eine Rechtliche Beratung holen soll, da sie der Meinung sind, das der Arbeitgeber das Vorhaben, so oder so durchdrücken werden. Ich sollte versuchen Lücken zu finden dort gegen an zu gehen, wenn der Fall wirklich eintritt.
18.06.2020 um 02:19 Uhr
@Blume123 Hat euer BR geschlafen?
"Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht im Hinblick auf den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Dieses Mitbestimmungsrecht betrifft die Frage, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten welcher Arbeitnehmer arbeiten soll. Wenn diese Frage zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht geklärt ist, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer eigentlich gar nicht arbeiten lassen. Das Mitbestimmungsrecht hat deshalb eine außerordentlich wichtige Bedeutung."
Lass dir das mit den 25% mal zeigen.
Wo man von so einer Prozentzahl ausgeht ist der §111 BetrVG. Hier heisst es irgendwo wenn wegen Kündigungen oder Umstrukturierungen 25% der Belegschaft direkt oder indirekt betroffen sind .........
Warst du in einer Tagesschicht?
18.06.2020 um 10:12 Uhr
also bei den Aussagen des BR geh bitte zur Gewerkschaft (falls Du Mitglied bist) oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass dich beraten, der Anwalt kostet halt aber eine Erstberatung ist nicht soooo teuer.
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