Genehmigung der Teilnahme an der Betriebsversammlung?
Hallo Kollegen im Forum! Unser Betrieb (dezentral mit mehreren Aussenstellen) hatte eine Betriebsversammlung. Nun tauchte anschließend die spannende Frage auf, ob Mitarbeiter für die Teilnahme an der Betriebsversammlung eine Dienstreisegenehmigung benötigen. Falls ja, von wem? Ich könnte das ja aus versicherungstechnischen Gründen nachvollziehen, wenn jemand sein eigenes KFZ benutzen will. Aber warum soll sich jemand nur für die Teilnahme an der Betriebsversammlung eine 'Dienstreisegenehmigung von seinem unmittelbaren Vorgesetzten geben lassen? Kann der Arbeitgeber so einseitig eine Genehmigung festlegen?
Community-Antworten (1)
19.09.2007 um 17:44 Uhr
Was schlägt der Vorgesetze vor, wie man daran teilnehmen soll ?
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