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Work Shadowing - Mitbestimmung des Betriebsrates

T
TuG
Apr 2019 bearbeitet

Ich bin Betriebsrat in einem mittelständigen Unternehmen in Deutschland mit einem weltweitem Konzern im Rücken, welcher nun auf die Idee kam, standardisierte Abläufe an einen Serviceprovider im Ausland auszulagern.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand, sollen die Mitarbeiter des Serviceproviders durch WorkShadowing die Aufgaben unserer Mitarbeiter übernehmen - Ende 2019. Das sieht dann so aus, dass für einige Wochen die Mitarbeiter das Serviceproviders rund um die Uhr hinter unseren Mitarbeitern sitzen und die Aufgaben aufnehmen.

Dass unsere Mitarbeiter hier nicht besonders begeistert sind ist klar. Unabhängig von der Auslagerung, wollte ich Fragen, ob das WorkShadowing nicht gegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG spricht, weil der MA hier ja rund um die Uhr kontrolliert wird. Ausserdem ist mir noch § 75 Abs. 2 BetrVG aufgefallen, weil hier auch evtl die Persönlichkeitsrechte der MA verletzt werden könnten.

Was denkt Ihr? Hat der BR hier ein Mitspracherecht und kann das WorkShadowing verhindern?

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Community-Antworten (7)

C
celestro

18.04.2019 um 12:48 Uhr

"ob das WorkShadowing nicht gegen § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG spricht, weil der MA hier ja rund um die Uhr kontrolliert wird."

von "rund um die Uhr" steht im §87 BetrVG gar nichts. Und Deine Beschreibung "die Mitarbeiter das Serviceproviders rund um die Uhr hinter unseren Mitarbeitern sitzen und die Aufgaben aufnehmen." ist auch keine technische Einrichtung.

Außerdem sollte man beachten: "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:"

da steht also NICHT, dass der BR alles verhindern muss, was in dem § drin steht. Sondern das er das Recht hat, mitzureden.

"Ausserdem ist mir noch § 75 Abs. 2 BetrVG aufgefallen, weil hier auch evtl die Persönlichkeitsrechte der MA verletzt werden könnten."

Kommst Du damit auch um die Ecke, wenn mal ein Auszubildender zuguckt, oder ein neuer MA eingearbeitet werden soll?

T
TuG

18.04.2019 um 13:02 Uhr

Ich weiß nicht, warum Dein Ton so rau ist, nur weil ich eine Frage habe? Naja, wirst schon Deine Gründe haben. Ich wurde so erzogen, dass es keine dummen Fragen gibt und man sie stellen kann, wenn man welche hat. Danke trotzdem für Deine Antwort.

T
TuG

18.04.2019 um 13:16 Uhr

Danke für die ähem...freundliche Antwort - da bekommt man ja gleich Lust noch weitere Fragen zu stellen :-)

K
Kjarrigan

18.04.2019 um 13:26 Uhr

Hallo TuG sorry aber das ist doch heutzutage völlig normal, das Standardprozesse in Konzernen zusammengelegt warden. z.B. FiBu Lieferantenrechnungen erfassen, Zahlungsverkehr oder IT . Und ja da warden dann in den einzelnen Unternehmen z.B. 5 Stellen in der FiBU wegfallen und gehen nach z.B. Rümanien oder so.

DAs sind unternehmerische Entscheidungen. Wichtig ist hier, dass der BR sobald er Wind davon bekommt, mit dem AG klärt was mit den 5 Leuten passiert die vorher die Arbeit gemacht haben. Denn das die 5 Stllen weggehen wird der BR nicht verhgindern können.

Und ja klar, warden dann ein paar MA aus Rumänien kommen und sich die Arbeit der 5 angucken - das fällt den 5 "Alten" aber doch leicht, wenn Sie wissen, dass sie in ein paar Wochen eine andere Arbeit im Unternehmen haben.

Und ja, ich bin der Meinung das es zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gehört, anderen Einblick in meine Arbeit zu gewähren (anlernen), auch dann wenn es mir nicht gefällt.

C
celestro

18.04.2019 um 13:26 Uhr

"Danke für die ähem...freundliche Antwort - da bekommt man ja gleich Lust noch weitere Fragen zu stellen :-)"

Sie ist sachlich, aber meines Erachtens keineswegs unfreundlich. ;-)

X
XYZ68

18.04.2019 um 13:35 Uhr

Ihr werdet eine unternehmerische Entscheidung nicht verhindern können, aber für mich stellt sich viel mehr die Frage, was passiert hier mit den Mitarbeitern. Das ist doch viel wichtiger.

"Das sieht dann so aus, dass für einige Wochen die Mitarbeiter das Serviceproviders rund um die Uhr hinter unseren Mitarbeitern sitzen und die Aufgaben aufnehmen." Mit einer Kamera? - dann halt in die Mitbestimmung, was darf aufgezeichnet werden, wofür werden die Aufzeichnungen verwendet etc. Verbot der Leistungskontrolle nicht zu vergessen. Wir haben bei uns auch Schulungsvideos für komplexere Aufgaben, Die Mitarbeiter haben ihr Einverständnis gegeben und somit ist es auch in Ordnung. Ansonsten kann der Mitarbeiter im Video auch unkenntlich gemacht werden.

K
kratzbürste

18.04.2019 um 15:36 Uhr

Scheint ja so was wie eine Betriebsänderung zu sein. Wie viele sind betroffen? §111 BetrVG.

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