Hallo, ich habe schon viel hier im Forum gelesen, aber ich komme nicht so richtig voran bzw. finde nicht wirklich eine klare Antwort auf meine Frage:

- Darf der-/diejenige, welche sich zur Wahl in den Betriebsrat gestellt hat an der Auszählung der Stimmen teilnehmen oder dürfen das nur Arbeitnehmer, welche nicht auf der Liste stehen?

- In unserem Unternehmen sind mehr als 100 MA, ich verstehe diese Regelung mit der Minderheit nicht ganz. Ist damit gemeint, dass der Prozentsatz Männer und Frauen entsprechend den Mitarbeitern auch auf den Vorschlagslisten einzuhalten ist, also 20 % Männer und 80 % Frauen im Unternehmen, dann auch 20 % Männer und 80 % Frauen auf den Listen? Ist diese Regelung eine Muss- oder Kannbestimmung?

Danke für die Antwort.