Erstellt am 18.09.2007 um 18:20 Uhr von pirat
Ahoi, Blaubär,
Muster einer BV
http://www.bkk.de/ps/tools/download.php?file=/bkk/psfile/downloaddatei/39/betriebsve4148388d6d856.pdf&name=betriebsvereinb_kantinenessen.pdf&id=333&nodeid=333
5.1 Zur Verwaltung der Kantine bildet der Betriebsrat eine Kantinenkommission. Die
Kantinenkommission nimmt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gemäß § 87
Abs. 1 Nr. 8 BetrVG wahr, soweit sie einstimmig entscheidet. Kommt eine einstimmige
Entscheidung nicht zustande, ist die Angelegenheit dem gesamten Betriebsrat
zur Entscheidung vorzulegen. Über Kantinenpreise entscheidet immer der gesamte
Betriebsrat.usw, usw, usw.....
Erstellt am 18.09.2007 um 19:10 Uhr von Blaubär
Hallo Pirat,
danke für die schnelle Rückmeldung. Habe schon eniges an Literatur gewälzt und im Internet zusammen gesucht. Leider nichts genaues zur Frage gefunden, ob der BR bei der Auswahl eines Cateres (z.B. Aramag oder Eurest) mitbestimmen darf. Wir haben einen "Küchenausschuss" und nehmen die üblichen Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Kantine wahr. Jetzt steht ein möäglicher Wechsel an und wir wissen nicht, ob der Arbeitgeber selbst den Caterer auswählen darf oder ob wir dabei im Boot sind.