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Koffer packen =ARBEITSZEIT?

A
aandreas
Apr 2019 bearbeitet

Hallo einer unserer Mitarbeiter fragt ob er das Koffer packen für eine Dienstreise bezahlt bekommt. Er ist der Auffassung das gehöre zur Arbeitszeit. Ich habe , aus dem Bauch heraus, gesagt das wird im Leben nicht so sein würde mich aber schlau machen. Hat jemand eine Ansatz? Im Netz habe ich nix gefunden

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

17.04.2019 um 23:29 Uhr

Ich habe , aus dem Bauch heraus, gesagt Der Bauch mancher Menschen ist wesentlich schlauer, als das was manch andere Menschen im Gehirn haben. (Kopf schüttel) Ich würde dem Kollegen empfehlen, die Dusch-, Ankleide- und Frühstückszeit noch mit dazu zu rechnen.

D
DummerHund

18.04.2019 um 00:02 Uhr

@Aandreas Wenn man unsicher ist, ist es immer gut nicht gleich zu Antworten und sich erst einmal zu erkundigen. Demnach hast du es richtig gemacht und einen Fragenden aus eurem Betrieb mit Respekt behandelt. Sage ihm bitte das die Vorbereitungszeit der Dienstreise (hier Koffer packen) nicht zur Arbeitszeit zählt; und somit auch nicht Vergütet werden muss. Anders könnte es dann sein bei der Dienstreise selbst. Aber das ist ein anderes Thema und wurde hier nicht gefragt

K
kratzbürste

18.04.2019 um 10:09 Uhr

Wäre doch mal was fürs BAG :-).

Umkleidezeit zu Hause wird allerdings nicht als Arbeitszeit gewertet... Allerdings - folgt man dem Gedanken, dass alle durch den Arbeitgeber veranlassten Tätigkeiten zur Arbeit zählen -warum nicht der Koffer.

Ich würde den Rechtsstreit nicht wagen - sondern vielleicht an Fremdvergabe an ein Familienmitglied......

P
Pjöööng

18.04.2019 um 11:35 Uhr

Ganz so generell "Nein" würde ich hier nicht sagen, schon eher "kommt drauf an", nämlich darauf, was in den Koffer gepackt wird.

Bei einem Werkzeug- oder Materialkoffer würde ich es ganz klar als "ja" sehen.

Geht es um Bekleidung und persönliche Hygieneartikel, so würde ich eine Analogie zu dem Umkleiden im Betrieb ziehen. Handelt es sich um normale Straßenkleidung, so dürfte es Privatvergnügen sein, handelt es sich hingegen um irgendwelche spezifische Berufsbekleidung die außerhalb des Betriebes nicht getragen werden kann, oder um PSA, so würde ich dazu tendieren, dass es in der Tat als Arbeitszeit gesehen werden kann.

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