Tariflohn nur im Westen
Darf ein Arbeitgeber, dessen Hauptsitz in BaWü ist und über 20 Niederlassungen (unselbstständige Betriebsstätten) in der ganzen BRD hat, nur in den alten Bundesländern Tarif zahlen? Wir Ostniederlassungen haben im Gegensatz zum Westen keinen Tarifvertrag. Ist dies so rechtens?
Community-Antworten (6)
17.04.2019 um 21:26 Uhr
bin kein Tarifexperte, aber genau dafür sind doch Tarifverträge da, oder? Und wenn es für die Ostniederlassungen keinen TV gibt, sollte man da schleunigst dran arbeiten.
17.04.2019 um 22:22 Uhr
Mich würde einfach erstmal interessieren, ob der bestehende TV auch für uns im Osten zählen müsste. Kann man einzelnen Betriebstätten den TV vorenthalten?
18.04.2019 um 00:03 Uhr
"Flächen- oder Verbandstarifvertrag
Das ist die typische Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er kann wahlweise für ganz Deutschland, für ausgewählte Bundesländer oder nur für ein Bundesland Gültigkeit haben. Er ist regional begrenzt."
Ansonsten les mal hier:
18.04.2019 um 08:54 Uhr
Nebenbei: Einen verbindlichen Rechtsanspruch haben dann nur die Gewerkschaftsmitglieder auf dem TV. Der Vertrag wird ja zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen und das ist der AG oder der AG-Verband (wenn der AG diesem angehört) und die Gewerkschaft. Die vertritt selbstverständlich nur die eigenen Mitglieder. Die meisten AG wenden den Tarif aber auf alle MA an.
Wenn Ihr viele Mitglieder habt, solltet Ihr für den TV kämpfen. Habt Ihr keine oder wenige Mitglieder, arbeitet zunächst an dieser Anzahl.
Im Osten ist es schwierig, die MA zur Organisation in Gewerkschaften zu mobilisieren. Dadurch kommt es zu der beschriebenen "Schieflag".
18.04.2019 um 09:56 Uhr
Guten Morgen,
Das mit der Verbindlichkeit ist mir vollkommen klar. Mir geht es grundlegend um die Frage, ob es rechtlich sauber ist, dass die unselbstständigen Betriebsstätten im Osten ohne Tarifvertrag laufen dürfen obwohl alle...wirklich alle Betriebsstätten im Westen mit MTV laufen. Laut TVG ist doch der Arbeitgeber, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, verpflichtet seine Mitarbeiter (sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind) einen TV zu geben. Oder?
18.04.2019 um 10:24 Uhr
@MichaDresden Der Arbeitgeber ist nie Gewerkschaftsmitglied. Er ist (höchstens) im Arbeitgeberverband organisiert (und dann hoffentlich nicht OT = ohne Tarifbindung). Weiterhin gibt er ihnen keinen TV. Es gelten dann die Tarifverträge.
Ob das sauber ist müsste man das ganze Firmenkonstrukt kennen. Das aus der Ferne zu beurteilen ist immer ein rumstochern im Nebel. Das kann deine Gewerkschaft für dich machen.
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