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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tariflohn nur im Westen

M
MichaDresden
Apr 2019 bearbeitet

Darf ein Arbeitgeber, dessen Hauptsitz in BaWü ist und über 20 Niederlassungen (unselbstständige Betriebsstätten) in der ganzen BRD hat, nur in den alten Bundesländern Tarif zahlen? Wir Ostniederlassungen haben im Gegensatz zum Westen keinen Tarifvertrag. Ist dies so rechtens?

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Community-Antworten (6)

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celestro

17.04.2019 um 21:26 Uhr

bin kein Tarifexperte, aber genau dafür sind doch Tarifverträge da, oder? Und wenn es für die Ostniederlassungen keinen TV gibt, sollte man da schleunigst dran arbeiten.

M
MichaDresden

17.04.2019 um 22:22 Uhr

Mich würde einfach erstmal interessieren, ob der bestehende TV auch für uns im Osten zählen müsste. Kann man einzelnen Betriebstätten den TV vorenthalten?

C
celestro

18.04.2019 um 00:03 Uhr

"Flächen- oder Verbandstarifvertrag

Das ist die typische Form des Tarifvertrages in Deutschland. Er kann wahlweise für ganz Deutschland, für ausgewählte Bundesländer oder nur für ein Bundesland Gültigkeit haben. Er ist regional begrenzt."

Ansonsten les mal hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/tarifvertrag

E
ExBoMa

18.04.2019 um 08:54 Uhr

Nebenbei: Einen verbindlichen Rechtsanspruch haben dann nur die Gewerkschaftsmitglieder auf dem TV. Der Vertrag wird ja zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen und das ist der AG oder der AG-Verband (wenn der AG diesem angehört) und die Gewerkschaft. Die vertritt selbstverständlich nur die eigenen Mitglieder. Die meisten AG wenden den Tarif aber auf alle MA an.

Wenn Ihr viele Mitglieder habt, solltet Ihr für den TV kämpfen. Habt Ihr keine oder wenige Mitglieder, arbeitet zunächst an dieser Anzahl.

Im Osten ist es schwierig, die MA zur Organisation in Gewerkschaften zu mobilisieren. Dadurch kommt es zu der beschriebenen "Schieflag".

M
MichaDresden

18.04.2019 um 09:56 Uhr

Guten Morgen,

Das mit der Verbindlichkeit ist mir vollkommen klar. Mir geht es grundlegend um die Frage, ob es rechtlich sauber ist, dass die unselbstständigen Betriebsstätten im Osten ohne Tarifvertrag laufen dürfen obwohl alle...wirklich alle Betriebsstätten im Westen mit MTV laufen. Laut TVG ist doch der Arbeitgeber, wenn er Gewerkschaftsmitglied ist, verpflichtet seine Mitarbeiter (sofern Sie Gewerkschaftsmitglied sind) einen TV zu geben. Oder?

E
Erbsenzähler

18.04.2019 um 10:24 Uhr

@MichaDresden Der Arbeitgeber ist nie Gewerkschaftsmitglied. Er ist (höchstens) im Arbeitgeberverband organisiert (und dann hoffentlich nicht OT = ohne Tarifbindung). Weiterhin gibt er ihnen keinen TV. Es gelten dann die Tarifverträge.

Ob das sauber ist müsste man das ganze Firmenkonstrukt kennen. Das aus der Ferne zu beurteilen ist immer ein rumstochern im Nebel. Das kann deine Gewerkschaft für dich machen.

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