Darf ein Arbeitgeber, dessen Hauptsitz in BaWü ist und über 20 Niederlassungen (unselbstständige Betriebsstätten) in der ganzen BRD hat, nur in den alten Bundesländern Tarif zahlen? Wir Ostniederlassungen haben im Gegensatz zum Westen keinen Tarifvertrag. Ist dies so rechtens?