Schwangerschaft
Darf ich während des Beschäftigungsverbotes an GBR Sitzungen teilnehmen, wenn meine Anfahrt dorthin circa 4 Stunden dauert?
Community-Antworten (2)
17.04.2019 um 18:31 Uhr
Prinzipiell ja. Arbeitsunfähig heißt nicht zwangsläufig Amtsunfähig und das gilt auch für das Beschäftigungsverbot. Dennoch würde ich den Grund für das Beschäftigungsverbot nicht außer acht lassen. Bei meiner Frau waren die langen Fahrstrecken einer der Hauptgründe, warum ihr Arzt das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. In so einem Fall würde ich die 4 Stunden Fahrt zur GBR-Sitzung vermeiden oder den Zug nehmen. Bei uns im Betrieb gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot ab bekanntwerden der Schwangerschaft und wir hatten schon ein BRM, die während ihrer Schwangerschaft zu jeder Sitzung erschienen ist.
17.04.2019 um 20:49 Uhr
Ich persönlich würde diese Frage dem behandelnden Arzt stellen, der das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. Gibt es gesundheitliche Gründe, die dagegen sprechen? Dann besser nicht zum GBR fahren.
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