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Kommissarische Freistellung eines BRM - mit einer einfachen Beschlußfassung?

W
wastl
Jan 2018 bearbeitet

Unser BRV ist mindestens bis Jahresende wegen Erkrankung nicht in der Lage seinen Posten als Vorsitzender wahr zu nehmen. Der stellvertr. Vorsitzende kann auf Grund seiner Tätigkeit keine Freistellung wahrnehmen. Wir beabsichtigen nun ein Betriebsratmitglied vorübergehend (bis Ende der Krankenphase) freistellen zu lassen. Ist ein solches Vorgehen mit einer einfachen Beschlußfassung möglich?

Ist hierzu evt. eine Geschäftsordnung notwendig?

4.37902

Community-Antworten (2)

P
pirat

17.09.2007 um 20:30 Uhr

Ahoi, "wastl"

„The same procedure as every year, James“ google hat´s

http://www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsratsarbeit/vollfreistellung?portal_skin=Printable

Anders als die zusätzliche Freistellung ist die Ersatzfreistellung zu behandeln. Sofern ein freigestelltes Betriebsratsmitglied vorübergehend verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann nach der Rechtsprechung Anspruch auf eine Ersatzfreistellung bestehen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt allerdings, dass der Betriebsrat zunächst prüft, ob und inwieweit sich eine Ersatzfreistellung verhindern lässt. Dies kann beispielsweise durch eine vorübergehende betriebsratsinterne Umverteilung der Betriebsratsarbeit geschehen, die der Betriebsrat vornimmt, bei der auch die zeitweiligen Freistellungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG stärker in Anspruch genommen werden. .....

"Ist hierzu evt. eine Geschäftsordnung notwendig?" Nöö

BT
betriebliche trübung

17.09.2007 um 20:33 Uhr

hallo wastl,

einfach den absatz 2 von

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__38.html

beachten und ab dafür :-)

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