Unser BRV ist mindestens bis Jahresende wegen Erkrankung nicht in der Lage seinen Posten als Vorsitzender wahr zu nehmen. Der stellvertr. Vorsitzende kann auf Grund seiner Tätigkeit keine Freistellung wahrnehmen. Wir beabsichtigen nun ein Betriebsratmitglied vorübergehend (bis Ende der Krankenphase) freistellen zu lassen. Ist ein solches Vorgehen mit einer einfachen Beschlußfassung möglich?

Ist hierzu evt. eine Geschäftsordnung notwendig?