Kommissarische Freistellung eines BRM - mit einer einfachen Beschlußfassung?
Unser BRV ist mindestens bis Jahresende wegen Erkrankung nicht in der Lage seinen Posten als Vorsitzender wahr zu nehmen. Der stellvertr. Vorsitzende kann auf Grund seiner Tätigkeit keine Freistellung wahrnehmen. Wir beabsichtigen nun ein Betriebsratmitglied vorübergehend (bis Ende der Krankenphase) freistellen zu lassen. Ist ein solches Vorgehen mit einer einfachen Beschlußfassung möglich?
Ist hierzu evt. eine Geschäftsordnung notwendig?
Community-Antworten (2)
17.09.2007 um 20:30 Uhr
Ahoi, "wastl"
„The same procedure as every year, James“ google hat´s
http://www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsratsarbeit/vollfreistellung?portal_skin=Printable
Anders als die zusätzliche Freistellung ist die Ersatzfreistellung zu behandeln. Sofern ein freigestelltes Betriebsratsmitglied vorübergehend verhindert ist (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit), kann nach der Rechtsprechung Anspruch auf eine Ersatzfreistellung bestehen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt allerdings, dass der Betriebsrat zunächst prüft, ob und inwieweit sich eine Ersatzfreistellung verhindern lässt. Dies kann beispielsweise durch eine vorübergehende betriebsratsinterne Umverteilung der Betriebsratsarbeit geschehen, die der Betriebsrat vornimmt, bei der auch die zeitweiligen Freistellungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG stärker in Anspruch genommen werden. .....
"Ist hierzu evt. eine Geschäftsordnung notwendig?" Nöö
17.09.2007 um 20:33 Uhr
hallo wastl,
einfach den absatz 2 von
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__38.html
beachten und ab dafür :-)
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