Erstellt am 07.03.2016 um 07:18 Uhr von Hoppel
@ torpedo
Wenn im Betrieb dieser BRM Sonntags NICHT gearbeitet wird, darf die sonntägliche Anreise/der Start der VA als ehrenamtliches PRIVATvergnügen verbucht werden, da betriebsratsbedingt!
Falls in diesem Betrieb Sonntags gearbeitet wird ...
welche Arbeitszeiten haben denn diese BRM?
Erstellt am 07.03.2016 um 07:25 Uhr von torpedo
Mo - Do: 06:00 - 15.00
Fr: 06:00 - 13:50
Erstellt am 07.03.2016 um 08:27 Uhr von Mattes
Guten Morgen
@Hoppel
kannst du da etwas näher drauf eingehen?
Ich bin da anderer Meinung.
Wenn die BRM Sonntags anreisen und das Seminar auch am Sonntag beginnt muss es meiner Meinung nach auch bezahlt werden. Mit allen Sonntagszulagen und vielleicht sogar noch den gesetzlichen Ausgleichstag. Natürlich vorausgesetzt es ist eine Schulung nach 37/6.
Eventuelle interne Reiserichtlinien kennen wir ja nicht.
@Torpedo
welcher Seminaranbieter beginnt seine Seminare an einem Sonntag?
Was ist das für ein Seminar? AUG I sagt mit gerade nichts.
Wie lange dauert die Anreise und der Seminartag am Sonntag?
Erstellt am 07.03.2016 um 08:36 Uhr von gironimo
Es gibt Seminaranbieter, die den Beginn auf Sonntag legen - wegen der Anreise.
Das ist allerdings recht umstritten (siehe Hoppel) und scheint immer wieder zu Streitereien zu führen.
Erstellt am 07.03.2016 um 08:42 Uhr von Pickel
Wenn der AG halbwegs geschickt ist, fahrt ihr mit dem Zug. Dann stellt sich die Frage quasi gar nicht mehr.
Erstellt am 07.03.2016 um 09:30 Uhr von torpedo
@ Mattes
Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
IG Metall: Seminar 216-015
Anreise dauert ca. 3,5h und noch ca. 2h Seminar
Erstellt am 07.03.2016 um 09:42 Uhr von Mattes
OK...
um Pickels Andeutung weiter auszubauen...
Je nach Art der Anreise gilt die Fahrt als Freizeit, wenn man nicht selber fährt. Also auch beim Autofahren, für den Fahrer ist die Fahrzeit=Arbeitszeit und für den Beifahrer nicht.
Aber: arbeitet der Beifahrer z.B. während er gefahren wird z.B. am Laptop ist das für ihn auch Arbeitszeit... + die Firmeninternen Reiseregelungen sind zu beachten.
Bei BRM ist dies aber etwas anderes. Da wurde auch hier im Forum schon recht viel drüber geschrieben. Bei BRM ist auch die Anreisezeit als Beifahrer Arbeitszeit, wenn es keine Firmeninternen Reiseregelungen gibt.
Erstellt am 07.03.2016 um 10:23 Uhr von gironimo
IG-Metall-Seminar? Dann fragt doch dort mal nach.
Die IGM wird diesen Punkt bedacht haben.
Erstellt am 07.03.2016 um 17:14 Uhr von Hoppel
@ Mattes
Bereits der § 37 Abs.3 BetrVG lässt erahnen, dass der AG ausschließlich die erforderlichen Zeiten eines BRM ausgleichen muss, die BETRIEBSbedingt außerhalb der individuellen Arbeitszeit angefallen sind. Der Blick in eine Kommentierung hilft weiter ...
Da diese BRM Sonntags NICHT arbeiten müssen, scheidet ein BETRIEBSbedingter Grund aus und das Seminar beginnt BETRIEBSRATSbedingt an einem normalerweisen freien Sonntag!
@ gironimo
"Es gibt Seminaranbieter, die den Beginn auf Sonntag legen - wegen der Anreise."
... allerdings ist der Sonntag üblicherweise lediglich für die Anreise nebst einem ersten Kennenlernen vorgesehen!
Tatsächlich inhaltlicher Seminarbeginn ist m.W. auch in diesen Fällen immer der Montag, da es ja auch TE gibt, die quasi vor der Haustür wohnen und keine mehrstündige Anreise haben!
"Das ist allerdings recht umstritten (siehe Hoppel)"
Hmmm, ich habe aber mit keinem Buchstaben geschrieben, dass das recht umstritten ist! Aber wenn man im Mai auch die Rügener Sonne nebst Strand genießen möchte, sollte einem das auch ein kleines Freizeitopfer wert sein. ;-))
BAG, Urteil v. 19.3.2014 – 7 AZR 480/12
"Betriebsbedingte Gründe iSd. § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG liegen vor, wenn betriebliche Gegebenheiten und Sachzwänge innerhalb der Betriebssphäre dazu geführt haben, dass die Betriebsratstätigkeit nicht während der Arbeitszeit durchgeführt werden konnte.
Der Arbeitnehmer muss dadurch zur Betriebsratstätigkeit außerhalb seiner Arbeitszeit gezwungen sein.
Zu betriebsbedingten Gründen im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, die einen Freizeitausgleich begründen, gehören solche aus der Sphäre des Betriebs, NICHT DES BETRIEBSRATS.
Dazu müssen bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge des Betriebs die Undurchführbarkeit der Betriebsratstätigkeit während der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds bedingen."
Erstellt am 07.03.2016 um 18:03 Uhr von DummerHund
Nehmen wir mal Vergleichsweise folgende Seite:
http://lexetius.com/2003,1867
Im Allgemeinen sind Sonntags die Kennenlernrunden und der Gang durchs Haus.
In so weit Richtig und wäre auch nicht so wichtig.
Nur zum einem wird es hier vom Fragesteller so nicht beschrieben..... es heisst 2 Std. Seminar.
Zum Anderem wäre es unverantwortlich einen MA oder aber ein BRM erst 3,5 Std fahren zu lassen der/das dann noch 8 STD da sitzen soll um Stoff auf zu nehmen. 8Frage zwischendurch, wieviel Fahrzeit zum Arbeitzsplatz ist für einn AN zumutbar?)
Wenn ich dann überlege: Arbeitsort-Seminarort 3,5 Std. Wohnt aber ein AN am Arbeitsort?
Also wann soll ein Mensch in der Nacht aufstehen müssen um morgen Punkt 8:00 im Seminarraum zu sitzen; inklusive Frühstückszeit
Erstellt am 07.03.2016 um 19:54 Uhr von Globus
"Im Allgemeinen sind Sonntags die Kennenlernrunden und der Gang durchs Haus.
In so weit Richtig und wäre auch nicht so wichtig."
Das macht die IGm mitunter sehr gerne so, da sie ein Seminar nciht nur als solches sieht, sondern als Entspannungsmöglichkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - also die ein Ehrenamt bekleiden. Aus diesem Grund unterhalten sie eigene Bildungsstätten, die gründsätzlich "im Grünen" liegen und abgeschottet sind von der Außenwelt... also wirklich richtig weit im Grünen...
Die zwei Stunden Seminar am Sonntag sind mitunter kennenlernphase - nicht mehr und nciht weniger. Sie werden veranstaltet, damit sich die geschundenen BRM in Ruhe auf das vorbereiten könnenb, was eh kommt - die Vorstellung am nächsten Tag ;-)
Weiterhin, es werden dort keine Kenntnisse vermittelt, außer wo man was zu trinken bekommt, und was man so an Kegelbahnen hat usw...
Die Schulungen, welche ich dort besucht habe, fingen grundsätzlich um 9 Uhr an - wenn ich also jetzt mal rechne, ist es zumutbar bei 3,5 stunden Fahrtzeit, bei dem hier gelegenem Fall auch am gleichen Tag anzureisen - wenn man früher will... und der AG so nett ist, dann gibt es never zuschläge oder ausgleich für die Anreise am Sonntag...
Ist nun mal so...
Erstellt am 07.03.2016 um 20:17 Uhr von DummerHund
@Globus
Denke mal das Dir da keiner Wiederspricht. Darum geht es aber nicht was Du für Erfahrungen hast, sondern was wir hier als Text vor finden.
In meiner vorentnerlichen Laufbahn kann ich mich entsinnen das wir bei einer Reise von ca, 3,5 Stunden immer Sonntags angereisst sind und dieses auch bezahlt bekommen haben.
Und das mit Kennenlernrunde ist hier erst mal nur Mutmasung und nichts 100%iges:
Als BR wäre ich sogar so frech , wenn ich 1 Stunde zur Firma fahren müsste am Montag morgen ; dann ne halbe stunde einrechne bis der rest eintrudelt. Und dann noch 3,5 Std fahren müsste. Ankommen...Fruehstücken und geschafft und nix mitbekommen mehr ab Mittag........für diese Person dieses Seminar noch einmal beschliessen würde wo er nicht zu fahren braucht. Mal ehrlich.....würde ein AG dies Tortour so auch auf sich nehmen?
Erstellt am 07.03.2016 um 20:28 Uhr von Globus
hey, geht es darum? wie ist das B>RM zu sehen? wie der AG oder wie die restliche Belegschaft?
Nachtrag:
Na, so schnell werde ich dich hier wohl nicht los... also zerflücken wir mal deine Antwort...
"Denke mal das Dir da keiner Wiederspricht. Darum geht es aber nicht was Du für Erfahrungen hast, sondern was wir hier als Text vor finden."
Das verstehe ich gerade nicht wirklich...
"In meiner vorentnerlichen Laufbahn kann ich mich entsinnen das wir bei einer Reise von ca, 3,5 Stunden immer Sonntags angereisst sind und dieses auch bezahlt bekommen haben."
Hat aber mit siesem Fall nix zu tun - vielleicht war dein AG nett...
"Und das mit Kennenlernrunde ist hier erst mal nur Mutmasung und nichts 100%iges:"
Nee, das ist eigene Erfahrung mit der IGM!!!
"Als BR wäre ich sogar so frech , wenn ich 1 Stunde zur Firma fahren müsste am Montag morgen"
Du weißt aber dass hier die Anreise am Sonntag Thema ist, oder?
; dann ne halbe stunde einrechne bis der rest eintrudelt. Und dann noch 3,5 Std fahren müsste. Ankommen...Fruehstücken und geschafft und nix mitbekommen mehr ab Mittag........für diese Person dieses Seminar noch einmal beschliessen würde wo er nicht zu fahren braucht. Mal ehrlich.....würde ein AG dies Tortour so auch auf sich nehmen?
"und genau hier geht es nciht darum, was sich der AG aufbürdet - diese machen mitunter viel viel mehr... hier ist einzig und alleine zu sehen, was wird den anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugemutet oder aufgebürdet...
Ich gehe fabon aus, dass du nicht den gleichen Dienstwagen wie der GF verlangt hast, als BRM, oder irre ich mich?
Erstellt am 07.03.2016 um 21:08 Uhr von DummerHund
Gleiche Dienstwagenmarke wie AG brauchten wir gar nicht verlangen. In dem Unternehmen herrschete ein automatismus; je nach größe der Seminarteilnehmer wurde die entsprechende Größe des Fahrzeugs bestellt
Und wenn Du was nicht verstehst bleib beim Text und nicht bei Erfahrungen. Der Text sagt: Zwei std. Seminar am Sonntag; nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 07.03.2016 um 21:37 Uhr von Globus
ja nn, dann bleibe ich lieber bei meinen eigenen Erfahrungen - damals, hieß es genau so - vorstellng aller hieß zwei stunden Seminarzeit ;-)
In Betrieben mit Tariv wurde das auch wohl so gelebt... tja,,, schade für nciht TV geführten Betrieben...
Zu dem Dienstwagen muß ich ja ncihts sagen / schreiben, oder?
Erstellt am 08.03.2016 um 00:02 Uhr von hundeanke
Ne spielt auch keine Rolle zum eigentlichem Thema. (auch wen du vielleicht weiss das wir seinerzeit die selbe Klasse gefahren sin wie die GL9