Erstellt am 16.09.2007 um 17:20 Uhr von hans
IMHO könnt ihr eine Mitbestimmung durchsetzen mit der Begründung, dass das Entsperren der Clientgeräte protokolliert werden könnte und sich daraus erkennen lassen könnte, ob jemand mehr als 10 Minuten seinen PC nicht benutzt.
Wenn es jedoch darüber hinaus störend für die Arbeit ist - nun, da wird sich auch eine Betriebsleitung nicht taub stellen wenn man versucht ihr das zu erklären.
Erstellt am 16.09.2007 um 17:21 Uhr von Immie
@sualk
Und wenn man als AG dann noch sehen kann wie oft der einzelne MA sein Passwort eingeben muss, ja dann.....
Ich denke §87 Nr6 BetrVG könnte da helfen
"Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen.......das Verhalten oder die Leistung des AN zu überwachen"
Erstellt am 16.09.2007 um 22:15 Uhr von DonJohnson
Also, wenn du das passwort nach 10 minuten wieder eingeben mußt, erfüllt der ag eigentlich die Richtlinien. Es sei denn er kann die wiederanmeldung überprüfen. Fragt diesbezüglich euren IT Fachmann. Der AG darf die wiederanmeldung nicht nachvollziehen können. Wenn er das nciht kann, hat er seine Arbeit vorbildlich gemacht
Erstellt am 16.09.2007 um 23:03 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Wie heisst denn diese "Richtlinie"? Bildschirmschonereinzelarbeitsplatzpasswortsicherheitsschutzverordnung (kurz BSchSchEArbplPwSichSchVO)? *zweifel*
Erstellt am 17.09.2007 um 08:08 Uhr von meandtheboys
@hallo
Grungsätzlich ist dieses schon sinnvoll. Rein aus Datenschutz Gründen. Im allgemeinen hat man nicht den Zugriff auf alle Dateien auf den Servern. Aber wenn ich ohne Schutz arbeite kann ich mir den Zugriffsschutz gleich schenken.
Ausserdem, wer 10 Minuten nichts am PC tut, wird doch nur sehr bedingt behindert. Er arbeitet ja eindeutig kaum am PC!
Es ist ja auch im Eigeninteresse der MA's wenn der Chef am leeren Arbeitsplatz vorbei geht und nicht mal schnell schaut was Tut mein MA denn gerade.
Ferner kann ich je nach verwendeten System vielmehr Informationen herausholen, wer hat was wann getan.
Hier ist nur die 'nette' Journalfunktion vom Outlook und dem Exchange Server erwähnt.
Erstellt am 17.09.2007 um 08:59 Uhr von waschbär
sualk,
hat der BR MBR ? ja, > und das kleinste recht hohlt ihr aus der Ordung im Betrieb, das es ja das Verhalten der Mitarbeiter betrifft Was passiert wenn das Passwort Verloren geht oder der MA es andauerd vergisst ?
Welche Begründung hat der AG ? Datenschutz ! Stimmt könnte stimmen , ein Bildschirmschoner ist nur teil einer Schutzmassnahme *Aufpassen,der AG müsste noch mehr machen !!! und das macht er wohl auch !
@meandtheboys, nun JA wegen "die 'nette' Journalfunktion vom Outlook und dem Exchange Server erwähnt" dafür Erstellt der BR ja BV !!! um dort für abhilfe zu sorgen .-)
Erstellt am 17.09.2007 um 10:33 Uhr von peanuts
"bei uns im betrieb soll an allen computern ein bildschirmschoner auf anordnung der betriebsleitung eingerichtet werden der nach 10 minuten das system sperrt und nur durch eingabe eines eigenen passwortes wieder freigegeben wird "
Im Sinne "Datenschutz" eine sehr gute Entscheidung!
Ich wage zu bezweifeln, dass die Aktivierung/Deaktivierung eines Bildschirmschoners auf einem Zentralserver protokolliert wird; falls Ihr Euch überhaupt in einem Netzwerk anmelden müsst!
Es ist nicht Sinn und Zweck eines Bildschirmschoners, ein SYSTEM zu SPERREN! Alle Anwendungen laufen im Hintergrund weiter, nur die Sicht darauf und somit eine möglicherweise unbefugte Datenverarbeitung wird damit verhindert... wenn sich z.B. ein Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz befindet!
Erstellt am 17.09.2007 um 11:20 Uhr von waschbär
@peanuts,
Alles wird Gut :-)
http://www.peanuts-norfolkterrier.de/
Erstellt am 17.09.2007 um 15:30 Uhr von ITler
Eigentlich ist die Sperre nach 10 Min. sehr sinnvoll. Stellt Euch doch mal die Frage, was denn alles passieren kann, wenn der MA seinen Platz verlässt um sich z.B. einen Kaffee zu holen und er vergisst, seinen PC zu sperren. Wir alle wissen doch sehr gzt, dass solch eine Aktion nicht unbedingt in 10 Min. erledigt ist.
Nun stellt Euch vor, der MA benötigt mehr Zeit. Der PC ist ungeschützt. Nun ist jedem der an dem Platz vorbeikommt Tür und Tor geöffnet denn es ist ja jemand anderes am PC angemeldet. Es kann jegliche Dummheit durchgeführt werden und der MA der eigentlich am PC angemeldet ist muss den Kopf hinhalten. Das kann sehr übel ausgehen.
Grüsse
ITler
Erstellt am 17.09.2007 um 15:37 Uhr von waschbär
ITler,
????
Verdammt so ein oller Bildschrimschoner ist keine Sperre ! und er ist auch mehr als nur fraglich um damit Daten zu schützen !
Genau wegen kopfhinhalten , da ist doch ne BV eine gute sache .
Ich frage mich hier sowieso wir über so was reden,der BR hat ja gar keine Vernünftigen Gründe ,die aktion zu stoppen ? Ich finde keine "richtigen" gründe warum der AG es nicht machen sollte ?
Erstellt am 18.09.2007 um 10:06 Uhr von meandtheboys
Wasschbär,
wie kommst du den da drauf? Der Bildschirmschoner ist keine Sperre?
sualk hat doch geschrieben das der Passwordschutz nervt!
Erstellt am 18.09.2007 um 13:11 Uhr von waschbär
meandtheboys,
Der Bildschrimschoner .... ist kein Hinderungsgrund für jemannden der sagem wir mal "Spezi" erfahrung hat :-)
Wie soll ich das sagen,darf ich ja nicht sonst wirds gleich gelöscht ...