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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitunterbrechung

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VULKANnrw
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits.Zum Ende des Jahres laufen die Betriebsvereinbarungen 2006/2007 aus.Neuverhandlungen stehen in Kürze an.Selbstverständlich wurde im BR-Gremium(7 BR/2Ersatz,keine Freistellung) schon diskutiert,was in Zukunft von den MA abverlangt werden könnte bzw.welche Steigerungen von Seiten des AG erwartet werden.Wir sind 200 Mitarbeiter und arbeiten 3-schichtig.Aus diesem Grunde wurden die einzelnen Schichten/Teams von Seiten eines BR-Mitgliedes zum Schichtbeginn für einen Zeitraum von nicht mehr als 30 Minuten aus der Produktion heraus gezogen,um den aktuellen Stand der Dinge zu vermitteln.Dies geschah mit vorheriger Absprache mit dem 1.Vorsitzenden des BR;dem Teamleiter und den zuständigen Schichtführern.Der Abteilungsleiter war über diese Aktion sehr erbost und war der Meinung,daß dies vorher mit dem Geschäftsführer abzuklären nötig gewesen wäre.Als Betriebsratsmitglied habe ich mich auf das Informationsrecht/Informationspflicht von Seiten des BR berufen unter Berücksichtigung,daß dieser Informationsaustausch nicht für das schwarze Brett geeignet ist und das Schichtsystem ein Zusammenziehen der gesamten Abteilungsbelegschaft nicht ermöglicht. Nun liebe Leidsgenossen,wie seht ihr diese Situation??? Vielleicht kennt sich ja jemand besser im Pharagraphendschungel aus. DANKE vorab ;-))

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Community-Antworten (2)

I
Immie

15.09.2007 um 12:52 Uhr

@VULKANnrw Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr Teilversammlungen durchgeführt. Lies mal §42 BetrVG, ich denke ihr hättet den AG laden müssen.

Haben denn eure Betriebsvereinbarungen keine Nachwirkung?

V
VULKANnrw

15.09.2007 um 18:27 Uhr

Hallo Immi.danke für den Tipp.Die Betriebsvereinbarungen sind zum Ablauf des Jahres 2007 gekündigt,somit tritt zum 1.Januar 2008 der Manteltarifvertrag im vollem Umfang wieder in Kraft und infolgedessen verlieren die Betriebsvereinbarungen bezueglich Arbeitszeit/Schichtenmodell und Überstundenregelung in verbindung mit Freizeitausgleich ihre Wirkung. gruß VULKANnrw

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