Erstellt am 15.09.2007 um 10:52 Uhr von Immie
@VULKANnrw
Wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr Teilversammlungen durchgeführt.
Lies mal §42 BetrVG, ich denke ihr hättet den AG laden müssen.
Haben denn eure Betriebsvereinbarungen keine Nachwirkung?
Erstellt am 15.09.2007 um 16:27 Uhr von VULKANnrw
Hallo Immi.danke für den Tipp.Die Betriebsvereinbarungen sind zum Ablauf des Jahres 2007 gekündigt,somit tritt zum 1.Januar 2008 der Manteltarifvertrag im vollem Umfang wieder in Kraft und infolgedessen verlieren die Betriebsvereinbarungen bezueglich Arbeitszeit/Schichtenmodell und Überstundenregelung in verbindung mit Freizeitausgleich ihre Wirkung.
gruß VULKANnrw