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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

neuwahl während der amtszeit

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michelle
Nov 2016 bearbeitet

hallo alle zusammen,

ich habe mal eine kleine anfrage und zwar bei uns im br sind viele unstimmigkeiten und differenzen mit den AN und auch unter den br-mitgliedern. am liebsten würden 2 von uns eine neuwahl machen. es sind aber erst 2 jahre amtszeit rum. wir sind 5 mitglieder und das erste mal betriebsräte. und würden wir jetzt noch mal wahlen haben, würden wir fähiges personal im betriebsrat bekommen. unsere anderen 3 mitglieder sind alles AG-gesteuert und nicht zu gebrauchen. daher meine frage, was müssen für gründe vorliegen um eine neuwahl einzuberufen? und müssen die anderen br-mitglieder abgewählt werden? nach welchem gesetz kann man sich da richten? es ist mir wirklich wichtig, das wir ein vernüftiger br werden der die interessen der AN vertritt und nicht nur die interessen des AG. ich bedanke mich schon mal für eure hilfe.

gruß michelle

7.36804

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

15.09.2007 um 01:30 Uhr

@michelle, warum drängt sich mir die Frage auf, ob ihr bisher mal ne Schulung besucht habt... Differenzen mit den Arbeitnehmern? Mit dem AG kommt ihr klar? Da läuft bei euch so ziemlich alles schief...

Warum denn gleich aufgeben und alles hinschmeissen wollen? Euer AG lacht sich in's Fäustchen, das ist euch doch klar, oder?

Gibt es wirklich keine Möglichkeit, dass ihr euch zusammenrauft? Ihr seid doch erwachsene Menschen!

Aber wenn ihr komplett zurücktretet, könnten Neuwahlen stattfinden...

C
carrie

15.09.2007 um 11:52 Uhr

hallo, im § 13 BetrVG steht wann neuwahlen statt finden, aber mona-lisa hat recht, habt ihr denn schon mal schulungen besucht? BR 1- 4, arbeitsrechtseminare und arbeitsschutz sind pflichtübungen, da bekommt ihr auch jedesmal wichtige bücher die euch sicher bei vielen fragen weiter helfen. wenn 3 von euch AG gesteuert sind denk ich mal das zurücktreten für diese leute nicht in frage kommt. wünsch euch noch viel glück

W
Waschbär

15.09.2007 um 12:11 Uhr

Michelle, du bist ja einrichtiges allround talent > Singen,Hundesalong dann wieder Singen und nun im Betriebsrat ! geil . Ich liebe dich und will unbedingt ein Lied von dir :-)

DAH
Der alte Heini

15.09.2007 um 21:55 Uhr

Neuwahlen könnten nur über einen Rücktritt des BR erzwungen werden. Dafür wird aber die Mehrheit des BR benötigt, die es bei euch im BR aber wohl nicht geben wird.

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