hallo alle zusammen,

ich habe mal eine kleine anfrage und zwar bei uns im br sind viele unstimmigkeiten und differenzen mit den AN und auch unter den br-mitgliedern. am liebsten würden 2 von uns eine neuwahl machen. es sind aber erst 2 jahre amtszeit rum. wir sind 5 mitglieder und das erste mal betriebsräte. und würden wir jetzt noch mal wahlen haben, würden wir fähiges personal im betriebsrat bekommen. unsere anderen 3 mitglieder sind alles AG-gesteuert und nicht zu gebrauchen.
daher meine frage, was müssen für gründe vorliegen um eine neuwahl einzuberufen?
und müssen die anderen br-mitglieder abgewählt werden?
nach welchem gesetz kann man sich da richten?
es ist mir wirklich wichtig, das wir ein vernüftiger br werden der die interessen der AN vertritt und nicht nur die interessen des AG.
ich bedanke mich schon mal für eure hilfe.

gruß michelle