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Abmahnung für Mitglied des Wirtschaftsausschuss

N
Nathalie2018
Apr 2019 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

unserem Chef ist der Wirtschaftsausschuss ein Dorn im Auge und er hätte am liebsten nur "angenehme" Mitarbeiter darin, dies hat er nun durch mehrere Aktion deutlich gemacht. Nun hat das Mitglied welches als einziges nicht im Betriebsrat ist, eine Abmahnung erhalten weil er zu früh in die Mittagspause gegangen ist. Man muss dazu sagen das stimmt, es ist aber hier im Betrieb Gang und Gäbe. Das liegt daran, dass 500 Meter entfernt ein Imbiss eröffnet hat und ein nicht unerheblicher Teil der Belegschaft sich da ihr Mittagessen besorgt. Unser Chef rechtfertigt dies mit der Aussage, dass die anderen eine Genehmigung vom Vorgesetzen hätten (was definitiv nicht stimmt).

Es ist für alle offensichtlich, dass dies nur geschieht um eine kundige Person aus dem WA zu ekeln. Was können wir tun? Ist das ein Verstoß gegen §78 Betrvg?

Danke für eure Hilfe.

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

15.04.2019 um 11:23 Uhr

Der AN (das WA Mitglied) begeht einen Pflichverstoß - Er möge das abstellen und seinen Vorgestzten fragen ob er auch eher in die Pause gehen kann Alles andere könnt ihr nicht beweisen und der AG begründet es doch auch.

N
Nathalie2018

15.04.2019 um 11:27 Uhr

Und was ist mit der Tatsache, dass dies viele andere Mitarbeiter auch ohne Genehmigung des Vorgesetzen machen? Darüber hinaus, ist auch angedacht diese Zeiten über eine Betriebsvereinbarung etwas zu flexibilisieren (Dieser Vorschlag kam sogar vom Chef selbst)

C
Cyber99

15.04.2019 um 11:40 Uhr

Ich halte es mit Kjarrigan. Rein objektiv betrachtet, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug, der durch den Arbeitgeber enstprechend sanktioniert wurde. Subjektiv gesehen magst Du ja recht haben, und es stecken tatsächlich die genannten Motive dahinter. Das kannst Du aber nicht beweisen. Dem Kollegen kann man nur empfehlen vorsichtig zu sein und dem Arbeitgeber keine Gründe für weitere Abmahnungen zu liefern.

S
Schwarzwälder

15.04.2019 um 11:50 Uhr

"Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht!"

Dem AG steht es frei ein Fehlverhalten bei einem MA zu bestrafen, bei einem anderen nicht. Das ist nicht fair, aber rechtens. Und grundsätzlich ist "...aber die anderen machen das auch alle falsch/so" immer ein ganz schlechtes Argument.

P
Pjöööng

15.04.2019 um 11:53 Uhr

Zitat (Cyber99): "Rein objektiv betrachtet, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug,"

Mit solchen Vorwürfen sollte man doch vorsichtig sein. Wir wissen nicht wann dieser Mitarbeiter aus der Mittagspause zurückgekehrt ist.

D
DummerHund

15.04.2019 um 19:12 Uhr

Erstellt am 15.04.2019 um 09:53 Uhr von Pjöööng Zitat (Cyber99): "Rein objektiv betrachtet, handelt es sich um einen Arbeitszeitbetrug,"

Mit solchen Vorwürfen sollte man doch vorsichtig sein. Wir wissen nicht wann dieser Mitarbeiter aus der Mittagspause zurückgekehrt ist.

Weiter wissen wir auch nicht ob es eine festegelegte Anfangszeit der Pause gibt.

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