Einstellung zunächst befristet (statt Probezeit). Danach alle unbefristet übernommen - mitbestimmungspflichtig?
Hallo, ich habe eine Frage zu Neueinstellungen: Bei uns sind Kollegen zunächst auf 6 Monate befristet eingestellt worden (statt Probezeit). Danach wurden alle unbefristet übernommen worden. Ist es richtig, dass wir darüber von der Geschäftsführung nur informiert wurden oder wäre dieser Vorgang mitbestimmungspflichtig gewesen?
Grüße, Schröder
Community-Antworten (1)
13.09.2007 um 20:52 Uhr
@schröder Tendenzunternehmen! §§ 99 i.V. mit 118 BetrVG gibt die Antwort: Ja, der AG hat schon alles richtig gemacht!
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