Hallo,
meiner direkten Vorgesetzten wurde in der Probezeit gekündigt. Uns als BR wurde auch frist- gerecht die Anhörung zur Unterschrift vorgelegt. Nun die Frage: Muß ich dem gekündigten Arbeitnehmer auf jeden Fall vor der bevorstehenden Kündigung diese mitteilen oder reicht es, das ich mich enthalte oder zustimme?
Ich war an der Kündigung nicht unbeteiligt, weil diese AN Mitarbeiter gemobbt hat und sich in den letzten Monaten unmöglich verhalten hat. Ich als BR-Vorsitzende habe die Beschwerden an den AG weitergeleitet und daraufhin (aber auch wegen anderen Gründen)wird sie nun gekündigt. Es wäre mir jetzt unangenehm, bei ihr anzurufen und Bedauern über die Kündigung zu heucheln.
Ist eine Mitteilung auf jeden Fall nötig?