W.A.F. LogoSeminare

Kündigung in der Probezeit

I
Ilona
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meiner direkten Vorgesetzten wurde in der Probezeit gekündigt. Uns als BR wurde auch frist- gerecht die Anhörung zur Unterschrift vorgelegt. Nun die Frage: Muß ich dem gekündigten Arbeitnehmer auf jeden Fall vor der bevorstehenden Kündigung diese mitteilen oder reicht es, das ich mich enthalte oder zustimme? Ich war an der Kündigung nicht unbeteiligt, weil diese AN Mitarbeiter gemobbt hat und sich in den letzten Monaten unmöglich verhalten hat. Ich als BR-Vorsitzende habe die Beschwerden an den AG weitergeleitet und daraufhin (aber auch wegen anderen Gründen)wird sie nun gekündigt. Es wäre mir jetzt unangenehm, bei ihr anzurufen und Bedauern über die Kündigung zu heucheln. Ist eine Mitteilung auf jeden Fall nötig?

7.380020

Community-Antworten (20)

R
Rollie

11.09.2007 um 20:30 Uhr

Nicht Mitteilung, sondern wenn, dann Anhörung

P
Peanuts

11.09.2007 um 20:37 Uhr

Schmeißt Du den Laden als BRV alleine oder darf sich Dein Gremium auch äußern?

I
Ilona

12.09.2007 um 00:06 Uhr

Hallo, unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. eine davon ist in Urlaub. Muß ich den gekündigten Arbeitnehmer auch dann anhören, wenn wir als Betriebsrat der Kündigung zustimmen?

DAH
Der alte Heini

12.09.2007 um 00:19 Uhr

Das der Gekündigte im Anhörungsverfahren vom BR angehörte werden muss, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Also, er kann angehört werden, muss aber nicht.

P
Peanuts

12.09.2007 um 01:09 Uhr

unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. eine davon ist in Urlaub.

Und ein Ersatzmitglied gibt es nicht?

Muß ich den gekündigten Arbeitnehmer auch dann anhören, wenn wir als Betriebsrat der Kündigung zustimmen?

Ein gekündigter AN muss sowieso nicht mehr anhört werden! Und die (Deine) Entscheidung ist doch eh schon gefällt; was soll also die Frage?

M
Mona-Lisa

12.09.2007 um 01:32 Uhr

@Ilona, m. E. ist es die Pflicht eines jeden Betriebsrat's, nach Vorlage einer Anhörung umgehend Kontakt mit dem Betroffenen aufzunehmen und ihn vom Vorhaben des AG's zu informieren! Wird zwar nicht zwingend verlangt, aber ihr wurdet von den Mitabeitern gewählt und sie können erwarten, dass der Betriebsrat (vor er sich entscheidet!) sich auch die Meinung des jeweiligen Kollegen anhört, egal wie du persönlich dazu stehst.

@peanuts, heute abend besonders giftig? ;-))

P
Peanuts

12.09.2007 um 01:54 Uhr

heute abend besonders giftig?

Es ist mir einfach unangenehm, zu heucheln!

P
peters

12.09.2007 um 12:48 Uhr

§102 (2) BetrVG:

"Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich scheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."

Also kein Muss aber ein "soll". Und ich würde einen BR in der Regel für überheblich halten, wenn er sich ein Urteil ohne die Stellungnahme des Betroffenen anmaßt.

@peanuts, gekündigt ist sie ja noch nicht, solange die Anhörung noch läuft.

@Ilona: Wer sagt, dass du Bedauern über die Kündigung heucheln musst??? Du sollst lediglich ihre Meinung hören. Und du kannst auch deine sagen, wenn du willst.

RH
Robin H

12.09.2007 um 13:39 Uhr

Da die Entscheidung des BR bei Kündigung in der Probezeit sowieso ohne jegliche Wirkung und Relevanz für die Betroffenen ist, verzichten wir hier meist auf das Gespräch mit den Gekündigten, besonders wenn wir erkennen, dass es tatsächlich ein "Problemkandidat" ist. Geschweige denn würde ich dann im Gespräch die Gründe des AGs nennen.

Ich bin, ehrlich gesagt, ganz froh, wenn auch die AG-Seite rechtzeitig erkennt, dass sie sich u.U. Probleme einhandelt, und dann die Konsequenzen zieht (das passiert leider selten genug). Meist haben wir als BR nämlich sonst später das Problem am Hals.

P
peters

12.09.2007 um 13:48 Uhr

@RobinH:

"Da die Entscheidung des BR bei Kündigung in der Probezeit sowieso ohne jegliche Wirkung und Relevanz für die Betroffenen ist,..."

Wieso ist sie das?

RH
Robin H

12.09.2007 um 16:59 Uhr

@peters

wenn die Probezeit nicht länger ist als 6 Monate (wovon ich mal ausgehe) wieso sollte sie es sein?

E
edelweis

13.09.2007 um 15:52 Uhr

Mich hat schon der Thread von Ilona aufgebracht, aber die Antwort von Robin H.setzt dem noch einen drauf. Wer entscheidetet, wer ein "Problemkandidat" ist und wie? So verstehe ich Betriebsratsarbeit nicht-unangenehme Vorgesetzte mit Hilfe meines BR-Amtes eliminieren."Problemkandidaten" rechtzeitig kündigen, damit man als BR kein Problem damit hat. Die Anhörung erspart man sich und die Gründe werden verschwiegen. Das verstehe ich nicht!Selbst der unangenehmste Kollege sollte sich jederzeit auf den Beistand des BR's verlassen können.

RH
Robin H

13.09.2007 um 18:51 Uhr

edelweis, das ist ziemlicher B.l.ö.d.s.i.n.n was Du da schreibst, und es zeigt mir, dass Du wohl noch nie so einen Fall hattest.

Stell Dir mal einen neuen Kollegen vor, der es als Vorgesetzter fertigbringt, dass die Mitarbeiter die er hat, nach den Gesprächen mit ihm und nach üblen Anwürfen heulend beim BR aufschlagen um sich zu beschweren.

Ich bin sehr wohl der Meinung, dass ich froh sein darf, wenn der AG solche Störer rechtzeitig erkennt und wieder rausschmeißt. Und dann werde ich den Teufel tun, mit dem dann auch noch zu reden, denn da fühle ich mich eher den angegriffenen "Altkollegen" verpflichtet.

Wir haben als BR schon aktiv beim AG darauf hin gewirkt, dass man sich von so einem "Neukollegen" rechtzeitig getrennt hat. Der kam dann noch vor der angekündigten Kündigung zum BR gerannt, und hat um Beistand gebeten. Dem haben wir dann ziemlich deutlich erklärt, dass der BR in diesem Falle kollektive Interessen vertritt.

Außerdem hat, wie schon gesagt, ein Widerspruch des BR bei Kündigung innerhalb der Probezeit keinerlei Wirkung.

Wenn allerdings z.B. in einer Abteilung häufiger mal in der Probezeit gekündigt wird, dann kümmern wir uns eher um den Schulungsbedarf des Abteilungsleiters bei der Personalauswahl......

P
Peanuts

13.09.2007 um 20:46 Uhr

Außerdem hat, wie schon gesagt, ein Widerspruch des BR bei Kündigung innerhalb der Probezeit keinerlei Wirkung.

Das ist doch totaler Unsinn!

Ich kann dem § 102 BetrVG nicht entnehmen, dass ein BR bei einer Probezeitkündigung keine Bedenken äußern oder einen Widerspruch einlegen kann! Die Möglichkeit ist bestimmt nicht NICHT ausgeschlossen worden, weil keinerlei Wirkung...

Eine Kündigungsschutzklage ist für Probezeitkündigungen ebenfalls nicht ausgeschlossen; wahrscheinlich ist hier auch keinerlei Wirkung zu erwarten....

K
Kölner

13.09.2007 um 20:50 Uhr

@peanuts Soso... ...Du führst hier also eine Diskussion über "können" aber "ohne Wirkung"! Ganz die/der Alte.

P
Peanuts

13.09.2007 um 21:47 Uhr

"Da die Entscheidung des BR bei Kündigung in der Probezeit sowieso ohne jegliche Wirkung und Relevanz für die Betroffenen ist,..."

Außerdem hat, wie schon gesagt, ein Widerspruch des BR bei Kündigung innerhalb der Probezeit keinerlei Wirkung.

Ich hätte auch schreiben können "Das ist ziemlicher B.l.ö.d.s.i.n.n was Du da schreibst, und es zeigt mir, dass Du wohl noch nie so einen Fall hattest."

K
Kölner

13.09.2007 um 21:53 Uhr

@peanuts Alte Bekannte trifft man doch immer wieder gerne...

I
Ilona

13.09.2007 um 22:11 Uhr

Hallo, um die Diskussion abzukürzen und evtl. Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich nun auch noch etwas dazu sagen. Der Fall hatte sich schon am Dienstag erledigt, weil mein Chef diese Mitarbeiterin für den Rest des Monats freigestellt hat wegen Urlaub, Überstunden usw.

Zum Verständnis muß ich sagen, dass ich in dieser Situation sehr zwiegespalten war und da erst erfahren habe, wie schwierig Betriebsratsarbeit ist. Einerseits waren da meine Kollegen, die unter dem Mobbing dieser Person gelitten haben, andererseits mein Auftrag als BR für jeden Mitarbeiter da zu sein.

Wir sind in der BR-Sitzung zu dem Schluß gekommen, der Kündigung zuzustimmen. Die Mitarbeiterin hat ein Gespräch mit mir verweigert, weil sie sich von mir verraten gefühlt hat.

Diese Mitarbeiterin hat ihre Vorgesetztenstelle ausgenutzt, um Kollegen systematisch zu schikanieren. Einige Kollegen waren schon auf der Suche nach einer neuen Stelle. Die Stimmung auf unserer Station war dementsprechend. Jetzt, nachdem sie weg ist, wurde festgestellt, dass sie alle Überstunden von August nicht eingegeben hat und auch sonst viele Fehler gemacht hat.

Mein Gefühl sagt mir, das richtig gehandelt wurde und meine Kollegen bestätigen mir das.

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.

Ilona

P
peters

13.09.2007 um 23:28 Uhr

Robin H: "Stell Dir mal einen neuen Kollegen vor, der es als Vorgesetzter fertigbringt, dass die Mitarbeiter die er hat, nach den Gesprächen mit ihm und nach üblen Anwürfen heulend beim BR aufschlagen um sich zu beschweren."

Dann wirst du doch hoffentlich außer den heulenden Mitarbeitern auch noch die andere Seite anhören, bevor du ein Ur.teil fällst. Mag ja sein, dass du zur Erkenntnis kommst, es sei besser, wenn er eine Kündigung erhält. Aber doch nicht auf Grund einseitiger Aussagen.

K
Kölner

13.09.2007 um 23:45 Uhr

@Ilona Ich deute es mal anders; vor allem, wenn ich Deinen Text/Antwort etwas anders lese... ...im einzelnen:

"Wir sind in der BR-Sitzung zu dem Schluß gekommen, der Kündigung zuzustimmen. Die Mitarbeiterin hat ein Gespräch mit mir verweigert, weil sie sich von mir verraten gefühlt hat." Das sieht die Kollegin korrekt! Du hast Dich auch so verhalten! Ich halte so etwas für durchaus anmaßend. Zumal: Gibt es im BetrVG die Zustimmungserklärung zur Kündigung nach § 102 BetrVG? Eher nicht...

"Diese Mitarbeiterin hat ihre Vorgesetztenstelle ausgenutzt, um Kollegen systematisch zu schikanieren. Einige Kollegen waren schon auf der Suche nach einer neuen Stelle." Na und? Vielleicht wäre das im Sinne des "frischen Blutes und des neue-Besen-kehren-gut" genau richtig gewesen... ...ich bin ja mal gespannt wie das weitergeht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die nächste es auch schwer haben wird.

"Die Stimmung auf unserer Station war dementsprechend. Jetzt, nachdem sie weg ist, wurde festgestellt, dass sie alle Überstunden von August nicht eingegeben hat und auch sonst viele Fehler gemacht hat." Waren sie angeordnet? Vielleicht gab es dazu noch Klärungsbedarf? Hat sie es vielleicht sogar delegiert? Alles offene Fragen und Möglichkeiten... ...und Ihr ohne Anhörung - Klasse!

Mein Gefühl sagt mir, das richtig gehandelt wurde und meine Kollegen bestätigen mir das. Hmmm..."Gefühle". "Ohje!" sage ich nur!

Ihre Antwort