Erstellt am 11.09.2007 um 13:45 Uhr von Konrad
Hallo Galaxis
Nein Thema „geplante Vorgänge, Umstrukturierungen“ ist eine geschäftliche Infoveranstaltung und hat während der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit statt zu finden.
Zudem wenn es freiwillig sein soll, ist es dann nicht für alle MA wichtig ?
Erstellt am 11.09.2007 um 13:55 Uhr von see-see
Ich denke, dass der AG das natürlich anbieten darf; nur: es gibt keine Verpflichtung zur Teilnahme und deshalb sind die dort erteilten Auskünfte auch nicht verbindlich. Der AG muss während der Betriebsversammlung seinen Bericht abgeben, so oder so. Ansonsten ist der BR ja mit dem AG im Gespräch und kann bei Bedarf eine Betriebsversammlung einberufen... (Angaben ohne Anspruch auf Richtigkeit und gerne zur Diskussion :-)) )
Erstellt am 11.09.2007 um 13:55 Uhr von waschbär
auch nicht schlecht ! sag mal galaxis, sicher das du ein arbeits verhältniss hast und nicht in einer sekte bist ?
der ag darf soviel info veranstalltungen machen wie er will er darf ja auch werben, allerdings ist hier die frage ob der ag arbeitszeit einsparen will in dem er seiner informationspflicht nicht nach kommt.
fragen:
ich gehe nicht zu der veranstalltung > habe ich nach teile ?
ich gehe zu der veranstalltung und erfahre dinge wie z.b personal abbau > wie verbindlich ist das für mich
ich gehe zu der veranstalltung und bringe einen kollegen mit (nicht von der firma) bekomme ich ärger ?
ich benehme mich auf der veranstalltung daneben, welche massnahmen greifen ?
Erstellt am 11.09.2007 um 13:56 Uhr von Galaxis
Vielen Dank für Deine Antwort.
Sicherlich kann man die Wichtigkeit auslegen wie man möchte. Fakt ist, dass die MA Angst haben, was mit ihren Jobs passiert. Die GF weiß das und nutzt diese Situation aus. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen, mit denen ich die Aussage belegen kann?
Erstellt am 11.09.2007 um 14:06 Uhr von Galaxis
Zur Erläuterung:
wir haben vor einigen Monaten einen neuen GF bekommen. Bei der ersten Infoveranstaltung haben wir unsere Zeit abgerechnet (was bisher üblich war). Direkt danach hat die GF angekündigt, dass die nächste Veranstaltung in der Freizeit statt findet. Welche Konsequenzen das mit sich tragen wird, wenn die MA nicht hingehen, wird sich zeigen....
Erstellt am 11.09.2007 um 14:22 Uhr von Konrad
@galaxis
Die gesetzlichen Grundlage ist der Arbeitsvertrag und § 611 / 612 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Es ist unerhblich ob eine übliche Arbeit erbracht oder der AG
dienstliche Infoveranstaltungen durchführt, ist zu vergüten!
Erstellt am 11.09.2007 um 15:12 Uhr von Galaxis
Erstellt am 12.09.2007 um 11:25 Uhr von peters
Galaxis,
vielleicht könnte der BR in Betracht ziehen, eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen, um die anstehenden Umstrukturierungen mit allen MA zu diskutieren und hierzu die GF zu befragen. Möglicherweise kommt die GF dann zur Einsicht, die Infoveranstaltung dann künftig gleich innerhalb der Arbeitszeit zu machen.