Rehatermin Verweigerung
Hallo, eine Kollegin hat eine Stationäre REHA bewilligt bekommen. Der Arbeitgeber will diesen Termin verschieben. Darf er das so einfach oder gibt es eine rechtliche Grundlage? Konnte es mir nicht erlesen.
Community-Antworten (10)
10.09.2007 um 23:46 Uhr
@Dodo Einvernehmlich geht das...
10.09.2007 um 23:54 Uhr
okay,aber wenn die Kollegin es nicht möchte?Kann der Arbeitgeber Sie dazu zwingen?
10.09.2007 um 23:55 Uhr
@Dodo Wie?
10.09.2007 um 23:59 Uhr
@Dodo, zwingen kann der AG die Kollegin nicht! Mich würde dieses "wie"auch interessieren.... Wird die Kollegin unter Druck gesetzt?
11.09.2007 um 00:05 Uhr
Nein! sie ist aber verunsichert.
11.09.2007 um 00:14 Uhr
@Dodo, ein klares Nein gegenüber des AG's sollte doch möglich sein, oder?
11.09.2007 um 00:26 Uhr
Ihr wurde gesagt,das der AG sogar das Recht hätte, die Reha und das sogar 2 mal wenn es die Arbeitssituation so erfordert zu verschieben.Diese Auskunft kam von ihrer direkten Vorgesetztin.
Ein klares Nein würde Sie gerne sagen,wenn eben diese Frage zuklären wäre.
11.09.2007 um 00:47 Uhr
Für eine Absage der Reha-Maßnahme kann der AG keine Maßgeblichen Gründe benennen. Sollte der oder die AN die Reha , welche bewilligt worden ist nicht antreten, kommt sie oder er ihren Versicherungsmäßigen Verpflichtungen nicht nach. Dies könnte sich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes, zu einem späteren Zeitpunkt negativ auf Entgeld- fortzahlungen aus wirken.
11.09.2007 um 01:18 Uhr
Dodo,
"...das der AG sogar das Recht hätte, die Reha und das sogar 2 mal wenn es die Arbeitssituation so erfordert zu verschieben..."
Dann würde ich mir von der Vorgesetzten doch mal die rechtliche Grundlage dafür zeigen lassen. Und ich würde sie fragen, ob sie genügend medizinische Kenntnisse besitzt, um beurteilen zu können, dass die Verschiebung einer Reha nicht etwa negative (dauerhafte) gesundheitliche Folgen mit sich bringt.
Ich würde den behandelnden Arzt einschalten und um Rat fragen. Der kann ggf. den Arbeitgeber mit einem entsprechenden Gutachten auf die Sprünge helfen. Es könnte ja sein, dass eine Verschiebung durchaus medizinisch vertretbar wäre, aber das soll ein Arzt beurteilen und nicht der Arbeitgeber.
11.09.2007 um 11:20 Uhr
Hallo Dodo,
siehe dazu den § 9 des EntgeltfortzahlungsG und den § 10 des BUrlG außerdem im SGB IX § 84 Abs. 2
Wer weiß wie schwer es ist einen Termin zur Reha oder Kur zu bekommen, wird verstehen, dass hier nicht noch auf die einzelnen AG Rücksicht genommen wird.
MfG Angi1
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