Erstellt am 10.04.2019 um 09:54 Uhr von Cyber99
Lies zunächst einfach mal §99 im BetrVG, das sollte Deine Frage schon beantworten. Ihr müsste den Arbeitgeber einfach auffordern Euch, entsprechend zu informieren - und vor allen Dingen lasst Euch bitte schleunigst schulen - denn wer nichts weiß muss alles glauben!
Erstellt am 10.04.2019 um 09:56 Uhr von celestro
"und vor allen Dingen lasst Euch bitte schleunigst schulen"
Ist doch schon "angeleiert":
"Seminar irgendwann Ende Mai."
Erstellt am 10.04.2019 um 10:38 Uhr von mb118
uns geht es einfach darum, dass zur Zeit Stellen ausgeschrieben werden und wir nicht genau wissen, ob wir auch bei internen Stellenausschreibungen ein Informationsrecht haben. Wir werden leider einfach ignoriert vom Arbeitgeber
Erstellt am 10.04.2019 um 10:44 Uhr von Pjöööng
Bei den Ausschreibungen habt Ihr keine Mitbestimmung (könntet diese aber im Rahmen des § 93 verhandeln). Die Mitbestimmung setzt erst bei der Einstellung ein.
Erstellt am 10.04.2019 um 10:48 Uhr von Kjarrigan
§ 93 BetrVG lessen
Ihr könnt / solltet (am besten nach Eurer Schulung) eine BV mit dem AG abschließen, wie Stellen intern ausgeschirben werden sollen. Da könnt ihr dann auch vereinbaren, wann / wie usw. er Euch unterrichten soll.
Ob die ausgeschriebenen Stellen anschließend (nach dem Bewerbungen eingegangen sind intern wie extern) besetzt wird liegt in der Entscheidungsgealt des AG.
Er hat Euch dann gem § 99 BetrVG zu einer geplanen Einzelmaßnahme (Einstellung) anzuhören.
Aber wie gesagt - da jetzt ohne Schulung dranzugehen - dürfte kontraproduktiv sein.
Erstellt am 10.04.2019 um 10:50 Uhr von celestro
Von Mitbestimmung ist aber überhaupt keine Rede, sondern von Informationsrecht.
@mb118
schau mal hier:
https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/personalplanung-welche-rechte-hat-der-betriebsrat/
daraus ein Auszug:
"Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 92 Abs. 1 BetrVG gilt für alle Bereiche der Personalplanung. Sie erstreckt sich damit auch auf die Stellenbeschreibung, nicht jedoch auf konkrete personelle Maßnahmen i.S.d. § 99 BetrVG."
Erstellt am 10.04.2019 um 12:10 Uhr von mb118
Habe ich jetzt richtig verstanden, dass wir bei internen Stellenausschreibungen ganz genauso informiert werden müssten, wer sich alles beworben hat und warum die Entscheidung aufwen auch immer gefallen ist ?
Erstellt am 10.04.2019 um 12:26 Uhr von moreno
Ja natürlich es ist eine ganz normale Einstellung. Ihr habt das Anrecht auf alle Bewerbungen für diese Stelle wie sollt Ihr sonst beurteilen können ob ihr die personelle Maßnahme eventuell ablehnen müsst.
Erstellt am 10.04.2019 um 13:11 Uhr von Kjarrigan
Wenn ein interner Bewerber genommen wird, spricht man aber von Versetzung nicht von Einstellung :)
Erstellt am 10.04.2019 um 13:51 Uhr von Kratzbürste
Es kann auch eine Versetzung sein - aber auch hier gilt das Mitwirkungsrecht nach § 99 BetrVG wenn die Stelle besetzt wird.
Missachtet der AG den BR bei § 99 kann der BR § 101 BetrVG anwenden. Würde ich aber erst nach der Schulung machen.
Erstellt am 10.04.2019 um 20:15 Uhr von Moreno
Kjarrigan nicht so kurz denken ;-)