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interne Stellenausschreibungen - bis jetzt keine Info vom Arbeitgeber

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Mb118
Apr 2019 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neu gegündeter Betriebsrat und haben leider alle noch keine Ahnung - Seminar irgendwann Ende Mai. An unserem schwarzen Brett werden interne Stellen ausgeschrieben, aber bis heute haben wir keinerlei Informationen über eine Stellenbesetzung erhalten. Muss der Arbeitgeber uns diese Informationen auch bei internen Bewerbungen geben, also wieviele Bewerber usw. ? Was können wir tun, damit er uns etwas vorlegt ? Gibt es da eine Vorlage ? Der Anfang ist echt nicht einfach. Danke

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Community-Antworten (11)

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Cyber99

10.04.2019 um 11:54 Uhr

Lies zunächst einfach mal §99 im BetrVG, das sollte Deine Frage schon beantworten. Ihr müsste den Arbeitgeber einfach auffordern Euch, entsprechend zu informieren - und vor allen Dingen lasst Euch bitte schleunigst schulen - denn wer nichts weiß muss alles glauben!

C
celestro

10.04.2019 um 11:56 Uhr

"und vor allen Dingen lasst Euch bitte schleunigst schulen"

Ist doch schon "angeleiert":

"Seminar irgendwann Ende Mai."

M
Mb118

10.04.2019 um 12:38 Uhr

uns geht es einfach darum, dass zur Zeit Stellen ausgeschrieben werden und wir nicht genau wissen, ob wir auch bei internen Stellenausschreibungen ein Informationsrecht haben. Wir werden leider einfach ignoriert vom Arbeitgeber

P
Pjöööng

10.04.2019 um 12:44 Uhr

Bei den Ausschreibungen habt Ihr keine Mitbestimmung (könntet diese aber im Rahmen des § 93 verhandeln). Die Mitbestimmung setzt erst bei der Einstellung ein.

K
Kjarrigan

10.04.2019 um 12:48 Uhr

§ 93 BetrVG lessen Ihr könnt / solltet (am besten nach Eurer Schulung) eine BV mit dem AG abschließen, wie Stellen intern ausgeschirben werden sollen. Da könnt ihr dann auch vereinbaren, wann / wie usw. er Euch unterrichten soll.

Ob die ausgeschriebenen Stellen anschließend (nach dem Bewerbungen eingegangen sind intern wie extern) besetzt wird liegt in der Entscheidungsgealt des AG. Er hat Euch dann gem § 99 BetrVG zu einer geplanen Einzelmaßnahme (Einstellung) anzuhören. Aber wie gesagt - da jetzt ohne Schulung dranzugehen - dürfte kontraproduktiv sein.

C
celestro

10.04.2019 um 12:50 Uhr

Von Mitbestimmung ist aber überhaupt keine Rede, sondern von Informationsrecht.

@mb118

schau mal hier:

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/personalplanung-welche-rechte-hat-der-betriebsrat/

daraus ein Auszug:

"Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 92 Abs. 1 BetrVG gilt für alle Bereiche der Personalplanung. Sie erstreckt sich damit auch auf die Stellenbeschreibung, nicht jedoch auf konkrete personelle Maßnahmen i.S.d. § 99 BetrVG."

M
Mb118

10.04.2019 um 14:10 Uhr

Habe ich jetzt richtig verstanden, dass wir bei internen Stellenausschreibungen ganz genauso informiert werden müssten, wer sich alles beworben hat und warum die Entscheidung aufwen auch immer gefallen ist ?

M
Moreno

10.04.2019 um 14:26 Uhr

Ja natürlich es ist eine ganz normale Einstellung. Ihr habt das Anrecht auf alle Bewerbungen für diese Stelle wie sollt Ihr sonst beurteilen können ob ihr die personelle Maßnahme eventuell ablehnen müsst.

K
Kjarrigan

10.04.2019 um 15:11 Uhr

Wenn ein interner Bewerber genommen wird, spricht man aber von Versetzung nicht von Einstellung :)

K
kratzbürste

10.04.2019 um 15:51 Uhr

Es kann auch eine Versetzung sein - aber auch hier gilt das Mitwirkungsrecht nach § 99 BetrVG wenn die Stelle besetzt wird.
Missachtet der AG den BR bei § 99 kann der BR § 101 BetrVG anwenden. Würde ich aber erst nach der Schulung machen.

M
Moreno

10.04.2019 um 22:15 Uhr

Kjarrigan nicht so kurz denken ;-)

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