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Gewerkschaftsarbeit bezahlte Betriebsratszeit

S
Stephie
Apr 2019 bearbeitet

Betriebsratsmitglied war den ganzen Tag nicht in der Firma, jedoch als Gewerkschafter unterwegs und hat sich die Zeit als Betriebsratstätigkeit bezahlen lassen. Das Gremium wusste weder von den Termin noch hat es einen Beschluss gefasst das die Zeit als Fortbildung gilt? Liegt hier Arbeitszeitbetrug vor?

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Community-Antworten (3)

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kratzbürste

10.04.2019 um 11:06 Uhr

Lese mal § 2 Abs.1 BetrVG.

R
rtjum

10.04.2019 um 11:35 Uhr

@Kratzbürste da steht was von vertrauensvoller Zusammenarbeit und Zusammenwirken mit Gewerkschaft, aber nicht, dass der AG das automatisch so hinnehmen muss. Es sind leider nicht in allen Tarifverträgen entsprechende Klauseln. Ich z.B. muss dann immer unbezahlten Urlaub nehmen und bekomme das dann von der Gew erstattet.

@Sophie Wenn es Arbeitszeitbetrug ist dann soll das aber doch bitte der AG geltend machen, ihr könnt aber den Kollegen in einer Sitzung mal fragen ob das denn korrekt ist. Grundsätzlich sollte der BR der Gew ja positiv gegenüber eingestellt sein.

C
Cyber99

10.04.2019 um 11:44 Uhr

Vorsicht mit § 2 Abs.1 BetrVG. Der sagt nicht, dass ein BR-Mitglied Gewerkschaftsarbeit machen darf.

Es kommt immer darauf an, warum sich ein BR-Mitglied mit der Gewerkschaft trifft. Man darf sich zum Beispiel durch einen Gewerkschaftssekretär beraten lassen, wenn man das als erforderlich ansieht um seine BR-Arbeit ordentlich machen zu können. Dann kann ich mich auch jederzeit nach §37 Abs. 2 freistellen und auch den Gewerkschaftssekretär in seinem Büro aufsuchen. Die Gewerkschaft kann mich grundsätzlich zu allen Themen beraten, die gerade akut sind und bei denen ich es als erforderlich erachte, dass ich Beratungsleistung in Anspruch nehme.

Ich darf aber auf keinen Fall Gewerkschaftsarbeit machen. z.B. Mitgliederwerbung oder gar die Teilnahme an irgendwelchen Gewerkschaftsaktionen. Das ist dann Arbeitszeitbetrug.

Also: Ich darf nie als Gewerkschafter unterwegs sein, sondern ausschließlich immer nur als BR, der im Rahmen der Erforderlichkeit die Dienste der Gewerkschaft beansprucht.

Es gibt da einige wenige Ausnahmen, die aber dann in der Regel zwischen den Tarifparteien vereinbart sind. Mitglieder einer Tarifkommission werden meist im gegenseitigen Einvernehmen freigestellt.

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