Erstellt am 10.09.2007 um 11:14 Uhr von Werner
Moin Jojo,
erstmal das rechtliche.
Du beschließt bei Deiner nächsten Sitzung mehrheitlich(GRINS) Deinen Rücktritt.
Diesen Beschluß teilst Du dem Arbeitgeber und evtl. der Gewerkschaft mit.
Jetzt aber eine Frage: Wieso wollt Ihr keinen BR mehr??????
(staun, kopfschüttel, nix versteh)
Erstellt am 10.09.2007 um 12:23 Uhr von Mona-Lisa
@Jojo,
was vergibst du dir, wenn du (BR) bestehen bleibst?
Lass doch alles wie es ist!
Nur ein profanes Beispiel: Überstunden müssen erst von Dir genehmigt werden... ;-))
Erstellt am 10.09.2007 um 19:28 Uhr von Kölner
@Werner
Rücktritt wird nicht viel nützen.
Amts-/Mandatsniederlegung schon!
Erstellt am 11.09.2007 um 09:09 Uhr von Werner
HAllo Kölner
komische Ausdrücke im BetrVG
der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)
Erstellt am 11.09.2007 um 09:35 Uhr von Kölner
@Werner
Nun...und die Konsequenzen aus einem Rücktritt nach § 13 Abs. 2 BetrVG?
...und die Konsequenzen aus § 24 BetrVG?
Erstellt am 11.09.2007 um 09:50 Uhr von Werner
@ Kölner,
erst der Beschluß des Rücktritts lässt die Mandatsniederlegung (1er BR) rechtens werden.(Hab ich mal auf einem Seminar gehört)
Keine Weiterführung des Restmandats(Übergangsmandats)
Keine Einleitung einer Neuwahl, weil nicht gewollt.
Mache mich aber nochmal schlau!(Hey keine Sprüche jertzt)
Erstellt am 11.09.2007 um 09:54 Uhr von Kölner
@Werner
Keine Sprüche!
Da ich einen Rücktritt nicht als einzelner BR nicht beschliessen, sondern nur erklären muss, würde sich die Amtszeit bis zur Neuwahl "verlängern".
Bei Erklärung nach § 24 BetrVG (einer Amtsniederlegung) ist man sofort raus!
*meine Interpretation*
Erstellt am 11.09.2007 um 10:30 Uhr von Werner
Deine Interpretation ist so auch nachvollziehbar!
Keine Sprüche bezog sich auf mein Schlau machen!;-)
Erstellt am 11.09.2007 um 10:33 Uhr von Kölner
@Werner
Keine Sprüche - versprochen! :-)