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Begrenzung für Versetzungen?

J
Jube
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Eine unserer Kolleginnen wird immer wieder (Kein Springervertrag!) in einem unserer anderen Betriebe als Krankheitsvertretung für eine Kollegin (Wiedereingliederungsmaßnahme) kurzfristig eingesetzt. Gibt es eine Begrenzung für solche mehrfach wiederholten Einsätze (immer nur für kurze Zeit unter dem Limit der 4 Wochen)? Die Kollegin geht inzwischen nur noch sehr widerwillig dorthin.

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Community-Antworten (7)

K
Konrad

10.09.2007 um 11:44 Uhr

Hallo Jube Was steht den im Arbeitsvertrag der Kollegin ? ..“kann auch in anderen Orte eingesetzt werden“? In der Regel kann man unter 4 Wochen wenig machen, außer dem Chef eine bessere Lösung vorschlagen.

B
Bücherwurm

10.09.2007 um 12:00 Uhr

Eine bessere Lösung könnte zum Beispiel sein, dem Chef vorzuschagen, das er für die Dauer der Erkrankung, bzw. Wiedereingliederung eine Neueinstellung (befristeten Vertrag) vornehmen kann! Denn für die Wiedereingliederung der Kollegin muß er ja nichts bezahlen... Oft sind sich die AG dessen nicht bewußt oder denken es macht zu viel arbeit!

RH
Robin H

10.09.2007 um 12:01 Uhr

Lies doch mal etwas genauer im § 95 (3). Dort ist der Versetzungsbegriff definiert, und da heißt es 4 Wochen ODER "... erhebliche Änderung der Umstände...". Es genügt also, wenn einer der Tatbestände erfüllt ist.

Für die Frage, ob es sich um eine zustimmungspflichtige Versetzung handelt, ist es grundsätzlich unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht.

Sollten diese Arbeitsplatzwechsel im Arbeitsvertrag erwähnt sein, so heißt das nur, dass sie ohne Änderungskündigung und ohne Einverständnis des ANs angewiesen werden können.

W
Waschbär

10.09.2007 um 12:11 Uhr

Jube,

Mobbing ok ist etwas sehr weit her gehohlt aber.... könnte es sein weil grade die Kollegin es immer ist ? das AGG könnte auch greifen, warum immer sie und nicht mal jemannd anders ?

Sollte der AG, aussagen mache wie sie ist besonders dafür geeignet oder etwas in der richtung.. nun ja wer dermassen "felxibel" ist und das ohne das es ersatz gibt, der sollte dann doch mehr geld erhalten oder etwas in der richtung ??? Ich finde sollten alle stricke reissen dann muss eben das besste aus der Situation gemacht werden und das heisst eben,die Kollegin die ja alleine der springer ist müsste Belohnt werden

J
Jube

10.09.2007 um 12:20 Uhr

@waschbär, nein, Mobbing liegt gottseidank nicht vor, aber die Idee mit einer Zusatzvergütung greife ich gerne auf.

Hauptfrage ist, ob es eine (Zumutbarkeits-)Grenze für die vielen kurzfristigen und meist nur 2-3 Tage dauernden Versetzungen gibt.

W
Waschbär

10.09.2007 um 12:44 Uhr

Jube,

wegen der Grenze... genau deshalb gibt es das Thema Mobbing, Springer Pool,AGG und Sonder zulagen ....

mir ist keine devinierte grnze bekannt,regelungen durch Mobbing/AGG schon .-)

K
Kölner

10.09.2007 um 23:30 Uhr

@Jube Früher gab es mal den Begriff "Umsetzung"...könnte die Art des Vorgehens Eures Chefs nicht genau dies widerspiegeln? Hat denn die Kollegin schon mal mit dem Chef gesprochen?

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