Erstellt am 10.09.2007 um 09:44 Uhr von Konrad
Hallo Jube
Was steht den im Arbeitsvertrag der Kollegin ? ..“kann auch in anderen Orte eingesetzt werden“?
In der Regel kann man unter 4 Wochen wenig machen, außer dem Chef eine bessere Lösung vorschlagen.
Erstellt am 10.09.2007 um 10:00 Uhr von Bücherwurm
Eine bessere Lösung könnte zum Beispiel sein, dem Chef vorzuschagen, das er für die Dauer der Erkrankung, bzw. Wiedereingliederung eine Neueinstellung (befristeten Vertrag) vornehmen kann! Denn für die Wiedereingliederung der Kollegin muß er ja nichts bezahlen...
Oft sind sich die AG dessen nicht bewußt oder denken es macht zu viel arbeit!
Erstellt am 10.09.2007 um 10:01 Uhr von Robin H
Lies doch mal etwas genauer im § 95 (3). Dort ist der Versetzungsbegriff definiert, und da heißt es 4 Wochen ODER "... erhebliche Änderung der Umstände...".
Es genügt also, wenn einer der Tatbestände erfüllt ist.
Für die Frage, ob es sich um eine zustimmungspflichtige Versetzung handelt, ist es grundsätzlich unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht.
Sollten diese Arbeitsplatzwechsel im Arbeitsvertrag erwähnt sein, so heißt das nur, dass sie ohne Änderungskündigung und ohne Einverständnis des ANs angewiesen werden können.
Erstellt am 10.09.2007 um 10:11 Uhr von waschbär
Jube,
Mobbing ok ist etwas sehr weit her gehohlt aber.... könnte es sein weil grade die Kollegin es immer ist ?
das AGG könnte auch greifen, warum immer sie und nicht mal jemannd anders ?
Sollte der AG, aussagen mache wie sie ist besonders dafür geeignet oder etwas in der richtung.. nun ja wer dermassen "felxibel" ist und das ohne das es ersatz gibt, der sollte dann doch mehr geld erhalten oder etwas in der richtung ??? Ich finde sollten alle stricke reissen dann muss eben das besste aus der Situation gemacht werden und das heisst eben,die Kollegin die ja alleine der springer ist müsste Belohnt werden
Erstellt am 10.09.2007 um 10:20 Uhr von Jube
@waschbär,
nein, Mobbing liegt gottseidank nicht vor, aber die Idee mit einer Zusatzvergütung greife ich gerne auf.
Hauptfrage ist, ob es eine (Zumutbarkeits-)Grenze für die vielen kurzfristigen und meist nur 2-3 Tage dauernden Versetzungen gibt.
Erstellt am 10.09.2007 um 10:44 Uhr von waschbär
Jube,
wegen der Grenze... genau deshalb gibt es das Thema Mobbing, Springer Pool,AGG und Sonder zulagen ....
mir ist keine devinierte grnze bekannt,regelungen durch Mobbing/AGG schon .-)
Erstellt am 10.09.2007 um 21:30 Uhr von Kölner
@Jube
Früher gab es mal den Begriff "Umsetzung"...könnte die Art des Vorgehens Eures Chefs nicht genau dies widerspiegeln?
Hat denn die Kollegin schon mal mit dem Chef gesprochen?