Guten Morgen,
Eine unserer Kolleginnen wird immer wieder (Kein Springervertrag!) in einem unserer anderen Betriebe als Krankheitsvertretung für eine Kollegin (Wiedereingliederungsmaßnahme) kurzfristig eingesetzt.
Gibt es eine Begrenzung für solche mehrfach wiederholten Einsätze (immer nur für kurze Zeit unter dem Limit der 4 Wochen)? Die Kollegin geht inzwischen nur noch sehr widerwillig dorthin.