Erstellt am 08.09.2007 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@magoo,
das kommt jetzt ganz drauf an, wann ihr eure Wahl hattet. Liegt sie länger als 1 Jahr zurück, entfällt dieser spezielle Kündigungsschutz.
Erstellt am 08.09.2007 um 19:27 Uhr von Der alte Heini
Die Voraussetzung, dass ein Ersatzmitglied durch §15 Abs.1, Satz 2 KSchG geschützt wird ist, dass das Ersatzmitglied tatsächliche Betriebsratsaufgaben wahrgenommen hat.
Siehe auch:
http://lexetius.com/2004,1282
Urteil des BAG vom 12. 2. 2004- 2 AZR 163/03
Ein Ersatzmitglied hat, wenn es nicht stellvertretend für ein verhindertes BR Mitglied tätig ist, keinerlei Rechte oder Pflichten die sich aus einem Betriebsratsamt ergeben würden.
Erstellt am 08.09.2007 um 19:29 Uhr von magoo
@MonaLisa
Wir sind in den BR im Mai 2006 gewählt worden.
Was passiert eigentlich,wenn diees ESM kurzfristig zu einer BR-Sitzung gelae wird falls dieses notwendig wird,z.B. Krankt oder Urlaub von (sagen wir) 3 " Festen " ???
Erstellt am 08.09.2007 um 20:35 Uhr von Mona-Lisa
@magoo,
dann würde der 1-jährige Schutz beginnen....
Erstellt am 08.09.2007 um 20:46 Uhr von Catweazle
@Mona-Lisa,
"das kommt jetzt ganz drauf an, wann ihr eure Wahl hattet. Liegt sie länger als 1 Jahr zurück, entfällt dieser spezielle Kündigungsschutz."
ich meine, der Kündigungsschutz entfällt nach einem halben Jahr.
Erstellt am 08.09.2007 um 21:13 Uhr von pirat
@Catweazle
http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_061
) Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds oder eines anderen in dieser Vorschrift genannten betriebserfassungsrechtlichen Funktionsträgers nach Beendigung der Amtszeit innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr unzulässig, es sei .....
Erstellt am 08.09.2007 um 21:13 Uhr von Mona-Lisa
@Catweazle,
jepp, hast recht! (§ 15 (3) KSchG)..... Nach der Wahl ist es nur ein halbes Jahr! Das vergess ich ab und zu.... ;-))
Ändert aber nicht's an der Tatsache, dass mit der Einladung zu einer Sitzung der 1 - jährige Kündigungsschutz beginnt.
Einverstanden?
Erstellt am 08.09.2007 um 21:21 Uhr von Mona-Lisa
@magoo,
liege ich richtig in der Annahme, dass ihr nicht so begeistert wärt, wenn ein Einsatz für ein verhindertes BR-Mitglied notwendig wäre?
".....(u.a. vorzeitiger unerlaubter Feierabend)....."
Wenn der AG das duldet?