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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung von BR bei Vertragsänderung

K
kunkilunk
Jan 2018 bearbeitet

hallo, hier eine ganz verzwickte Situation. Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen. Bin selber im betreibsrat, der aufgrund der betriebsgröße nur aus drei MA besteht.

Der teil der Abteilung in der ich arbeite, besteht lediglich aus zwei Personen. Innerhalb der Abteilung sind wir zu sechs MA. (Abteilung heisst Contolling und Marketing, im Controlling sind 4, im marketing (mit mir) 2 Personen beschäftigt. mein Kollege hat nun zum ende des Monats gekündigt. Ich bin mit ihm sehr schlecht ausgekommen und anscheinend hat er gegen mich stimmung gemacht. Nun soll eine andere Mitarbeiterin aus einem andern Verkausbüro ihn erstezen, und zwar als "Gruppenleiterin" im marketing. (zwei Personen=1 Gruppe???) Sie hat weder die Qualifizierung für diese Position noch die erfahrung die von nöten wäre. Der veränderung des Vertrags sollen wir jetzt als betriebsrat zustimmen, der Antrag ist gestellt. Das ich selber dagegen stimmen werde, versteht sich von selber. meine BR-Kollege sagte mir, das wir den betribsfrieden wahren müssten, und das es zurzeit schecht sei mit der GL in Konflikt zu geraten. Dazu sei gesagt: Es stehen verhandlungen über einen Sozialplan an, da unsere Firma als tochterunternehmen geschlossen werden soll...

nun meine Fragen: Wäre es unklug, gegen die Vertragsänderung zu stimmen, und wird damit tatsächlich der betriebsfrieden berührt? Welche möglichkeiten habe ich als MA bei einer positiven Entscheidung des BR, gegen die Schaffung der neuen Stelle "Gruppenleiter" vorzugehen?

wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte....

5.60403

Community-Antworten (3)

R
Rosenheimer

07.09.2007 um 18:54 Uhr

Wieso soll sich eine Mitarbeiterin zu einem Betrieb versetzen lassen, der in absehbarer Zeit aufgelöst werden soll ?

Oder werden die Mitarbeiter in andere Betriebe übernommen ?

Selbstverständlich wird damit nicht der Betriebsfrieden gestört, da ja dadurch nicht der gesamte Betrieb, sondern lediglich die Geschäftsleitung verärgert wird. Wobei man mit Beurteilungen über die Qualifikation von anderen Mitarbeiter vorsichtig sein sollte, da man als Betriebsrat primär die Interessen ALLER Beschäftigten und nicht nur der Eigenen vertreten soll. Und wenn man diese bezweifelt, so muss man diese Ansicht auch belegen können. Wenn nicht, dann sollte man von so etwas absehen. Daher sollte man der neuen Kraft schon die Chance geben, sich zu beweisen.

Und es ist keine neue Stelle, diese wird lediglich durch den Weggang neu besetzt.

Und egal was Du unternimmst, es wirft nur auf Dich persönlich ein schlechtes Licht und dürfte nicht von Vorteil für Deinen beruflichen Werdegang in dieser Firma sein.

BT
betriebliche trübung

07.09.2007 um 19:20 Uhr

@kunkilunk: um deine fragen adequat beantworten zu können, müsste man meines erachtens nach in deiner firma tätig sein. aber vielleicht ein kleiner tip von mir: § 93 betrvg...

@rosenheimer: also wenn aus einer sachbearbeiter-stelle einen gruppenleiter-stelle wird liegt meines erachtens schon eine neu geschaffene stelle vor (unter entfall der sachbearbeiter-stelle)

K
Kölner

07.09.2007 um 19:24 Uhr

@kunkilunk Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten soll der BR hier widersprechen/etwas gegen die Versetzung der Kollegin als Gruppenleiterin unternehmen können?

Und ganz böse könnte man dann noch fragen, ob die neue Kollegin nicht genau die Qualifikation für den Job im marketing mitbringt...

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