Geldkürzung wenn freiwillig möglich?
Hi , mal eine Frage- Ein AG gewährt einer Gruppe von AN einen Fixbetrag pro Monat aufgrund der Tätigkeit (da diese viel Reisen..quasi on Top bonus ) . Dieser ist jedoch freiwillig und nirgends festgelegt oder geschrieben. Kann man daraus einen Anspruch machen wenn er x Monate / Jahre bezahlt wurde oder da freiwillig - einfach weggenommen werden kann??
Danke für Info
Community-Antworten (4)
07.09.2007 um 12:10 Uhr
Hallo Cyberurmel Leider schreibst Du nicht genau wie lange AG das zahlte.
Könnte eine Betriebliche Übung sein ! Eine Betr.Übung ist wenn AG 3 Jahre hintereinander dieses gewährt. Ohne Ankündigung: freiwilliger Vorbehalt !!! Dann ist es ab dem 4. Jahr eine Betr.Übung und AG muß weiter zahlen. Im Sinne §151 BGB
07.09.2007 um 12:32 Uhr
???
@Cyberurmel,
es kommt drauf an, ob der AG immer darauf hingewiesen hat, das es sich um eine freiwillige Zahlung handelt und durch die Zahlung jederzeit eingestellt werden kann (es also keinen Rechtsanspruch auf diese Zahlung gibt).
@Sanieris
was hat der §151 BGB damit zu tun?
Soweit ich informiert bin, gibt es bei der betrieblichen Übung keinen Mindestzeitraum. Eine betrieblich Übung kann rein theoretisch schon nach 2 Zahlungen vorliegen. Es kommt hier eher auf die Regelmäßigkeit drauf an.
Koll. Grüße
Miezi21
10.09.2007 um 13:31 Uhr
Hallo Miezi21
Hinzu kommen muß das der Arbeitnehmer mit dieser -Übung- einverstanden sein muss. Letzteres wird bei einer dem Arbeitnehmer günstigen Übung stets angenommen (=stillschweigende Annahme) im Sinne des §151 BGB.
Nochwas: ein Anspruch aufgrund betr.Übung entsteht dann nicht wenn der AG bei der Erbringung der Leistugn ausdrücklich ( z.B. in Form eines Freiwilligkeits-bzw. Widerrufsvorbehalt) darauf hinweist,dass aus ihrer Gewährung für die Zukunft kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
10.09.2007 um 22:41 Uhr
@Sanieris Das ist natürlich Wunschdenken...
@Cyberurmel Ich würde hier eher über "schlüssiges Verhalten" argumentieren wollen. Alles andere könnte nach hinten los gehen...
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