Erstellt am 06.09.2007 um 16:00 Uhr von DonJohnson
@Silberwind
Also ersteinmal ist es wichtig, dass der Beschluß richtig gefaßt wurde. Die Seminare nach 37,6 sind Grundlagenseminare um derzeitige ODER ZUKÜNFTIGE BR Arbeiten richtig machen zu können. Wendet euch an den Träger des Seminars, der wird euch helfen eure Forderung durchzusetzen.
Erstellt am 06.09.2007 um 16:35 Uhr von uhu
Wenn der AG die Erforderlichkeit anzweifelt, dann bucht das Seminar und macht dem AG Mitteilung, dass ihr bei eurem Beschluss (Erforderlichkeit festgestellt) bleibt. Der AG kann dann gem. § 37, 6 BetrVG eine Einigungsstelle anrufen um klären zu lassen, ob die Erforderlichkeit besteht oder nicht. Machen die AG selten, da das richtig viel Geld kostet.
Wenn die Rechnung für das Seminar dann kommt und AG nicht bezahlt, müßt ihr ein Beschlussverfahren beim ArbGericht beantragen, indem die Kostentragungspflicht des AG geklärt wird. Das kostet den AG auch wieder viel Geld, denn das Gerichtsverfahren muß er auch bezahlen.
Wichtig wäre für euch, dass ihr die Erforderlichkeit anhand z.B. konkreter Konflikte, hinter denen man Mobbing vermuten kann, belegen könntet (in der Einigungsstelle). Unsicherheit im Umgang mit solchen Konflikten zeigt Schulungsbedarf auf.
Erstellt am 06.09.2007 um 17:50 Uhr von Miezi21
bei Grundlagenschulungen ergibt sich die Erforderlichkeit von alleine. Denn ohne die wichtigen Grundlagen der BR-Arbeit kannman sein Amt nicht vernünftig ausführen.
Ich würde mich auch an den Träger wenden, ich habe die Erfahrung gemacht, das die einem gut weiterhelfen können.
Und wie uhu schon sagt, ist es für den Chef auch wesentlich günstiger das Seminar zu bezahlen als die Kosten für einen Rechtsstreit.
Koll. Grüße
Miezi21
Erstellt am 06.09.2007 um 19:20 Uhr von Catweazle
@silberwind,
Seminare nach 37, 6 sind nicht automatisch Grundlagenseminare. Ein Mobbingseminar gehört sicher nicht dazu. In diesem Fall müssen konkrete Hinweise auf Mobbinghandlungen vorhanden sein. Wie des öfteren kommt es auf die Erforderlichkeit an.
Erstellt am 06.09.2007 um 20:35 Uhr von DonJohnson
ach Catweazle...
Natürlich sind sie das - um Grundwissen zu erlangen. Wer das festlegte waren Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Drum sind Seminare nach 37,6 auch nicht begrenzt. im Gegensatz zu 37,7 - wenn du dich einmischt, lese bitte die §§ und die Urteile diesbezüglich!
Erstellt am 06.09.2007 um 20:45 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Bei einem Kindergeburtstag auf dem gerade Topfschlagen gespielt wird, würde ich jetzt lauthals schreien "warm, warm, warm...".
BAG v. 15.01.1997 - 7 ABR 14/96 - Da werden Sie geholfen, wie "catweazle" zu seiner Äußerung kommt!
Nochwas...
..."[...] wenn du dich einmischt, lese bitte die §§ und die Urteile diesbezüglich!". Besser hätte ich es nicht ausdrücken können!
Erstellt am 06.09.2007 um 22:27 Uhr von paula
@Kölner
wie Recht Du hast...
@uhu
Die Einigungsstelle ist hier der falsche Weg. Diese wird nur angerufen, wenn es um den Zeitpunkt geht, nicht um die Erforderlichkeit überhaupt...
Erstellt am 07.09.2007 um 00:44 Uhr von Catweazle
Na, ja, wenn ich so darüber nachdenke:
Ein 31-köpfiges Gremium aus einem Tendenzbetrieb fährt geschlossen zu einem 37,6-Wirtschaftsausschuss-Seminar. Die Kostenfrage wäre zumindest hochinteressant. Jedenfalls für die Teilnehmer.
@Kölner,
du hast wohl deinen Meister gefunden. :-)
@Don Johnson,
es wäre schön wenn du auch andere Meinungen akzeptieren würdest, vor allem wenn sie richtig sind.
Erstellt am 07.09.2007 um 07:10 Uhr von ego112
@catweazle,
@Kölner,
du hast wohl deinen Meister gefunden. :-)
wer soll dieses denn sein??????
Erstellt am 07.09.2007 um 08:43 Uhr von waschbär
@ego 112+@ll --- guckt mal
Seminare zum Thema Betriebsklima und Mobbing sind nicht erforderlich"
Argumente:
Die Gallup-Studie hat wieder einmal gezeigt, wie verheerend sich ein schlechtes Betriebsklima auf die Motivation der Arbeitnehmer und damit auch auf ihre Arbeitsleistung auswirkt.
Gutes Betriebsklima ist also auch im Firmeninteresse dringend geboten. Beide Themen sind sog. Spezialseminare. Das bedeutet für den Betriebsrat, dass er einzelne Mitglieder zum Seminar schicken kann, wenn die Themen im Betrieb aktuell sind, also wenn es z. B. Beschwerden der Arbeitnehmer über das Betriebsklima gibt oder dem Betriebsrat Mobbing-Fälle bekannt geworden sind (BAG, 15. 1. 97, NZA 97). Dann können diejenigen Betriebsrats-Mitglieder das Fachseminar besuchen, die mit der Behandlung des Themas vom Betriebsrat betraut worden sind - entweder als Einzelperson oder weil sie Mitglied des zuständigen Betriebsrats-Ausschusses sind.
Hilft das ??? dir weiter Silbi ?
LG Meister Eder´s Wahrer Pumuckel
Erstellt am 07.09.2007 um 08:55 Uhr von ego112
@waschbär,
ich hatte vergessen den "Ironiemodus" (hier irgendwo gelesen) einzuschalten.
Erstellt am 07.09.2007 um 09:11 Uhr von waschbär
ego112,
ich weis.... aber deshalb magst du mich ja auch .... ich dich auch kannst dich ja mal melden .-)