Auf welcher Gesetzesgrundlage geschieht so etwas
zusatz 5.9.07 22:18....das Problem ist, dass in diesem Chemiebetrieb neue Ausweise (mit Lichtbild und Chip usw. eingeführt werden) - das einmalige nicht-Tragen mit einer Abmahnung "belohnt" wird - ich weiß nicht, ob es eine extra Betriebsvereinbarung gibt (geht das denn mit einer Betriebsvereinbarung??? das finde ich extrem AN feindlich...) Fakt ist, dass bei Ausweisausgabe der MA ein Blatt Papier unterschreiben soll, worin er den Erhalt bestätigt sowie, dass er akzeptiert, bei Nicht-offensichtlich Tragen abgemahnt zu werden....
Mein Vorschlag an den betreffenden AN war, dass er einfach bei Ausweisausgabe den entsprechenden Absatz streicht bzw. komplett nicht unterschreibt - is das ok?
Kann man etwas eleganteres machen (ohne viel Ärger zu verursachen)??
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