Abteilungsschließung - BR soll entlassen werden??
Guten Abend Br's
vor ein Jahr wurde ich - auch BR - in eine andere Abteilung versetzt. Nun kam die GL und sagte diese Abteilung wird geschlossen. Der Grund - nicht mehr rentabel.
Kann mich der AG entlassen oder muss er mich da ich BR bin in eine andere Abteilung weiterbeschäftigen?
Gruß Amigo
Community-Antworten (5)
05.09.2007 um 22:28 Uhr
Hallo Amigo
eindeutig..... N E I N ..... Der Arb.geber kann Dir als BR nicht kündigen. Du genießt während deiner BR-Amtszeit Kündigungsschutz (der auch noch ein Jahr nachwirkt) Dein Arb.geber muss dich in einer anderen Abteilung weiterbeschäftigen ...... o d e r er bietet dir eine Abfindung an.
05.09.2007 um 22:52 Uhr
Amigo, der Arbeitgeber muss Dich, wenn möglich auf einen anderen Arbeitsplatz übernehmen. Das setzt natürlich voraus, dass Du diese Arbeit auch ausführen kannst. Dem AG ist zuzumuten Dich entsprechend für eine andere Tätigkeit entsprechend zu schulen. Notfalls muss der AG den für Dich infrage kommenden Arbeitsplatz freikündigen.
Es gebe ja die Möglichkeit Dich wieder in deine alte Abteilung zu versetzen.
06.09.2007 um 07:49 Uhr
vielen dank für die antworten. Eine bitte habe ich noch, kann mir jemand sagen wo man dies nachlesen kann - wäre toll DANKE
Gruß Amigo
06.09.2007 um 09:17 Uhr
Hallo Amigo.
§103 BetrVG betrifft BRM. Gründe zur Ablehnung der Kündigung siehe §102 Abs 3 BetrVG. Bitte im Fitting die RN durchstöbern.
06.09.2007 um 11:24 Uhr
wicht, so ein eindeutiges ..... NEIN ....... ? Bist Du Dir da sicher?
Ich meine, der AG muss einen Arbeitsplatz haben, auf dem er Amigo beschäftigen kann. Er ist, so meine ich, nicht verpflichtet einen adäquaten Arbeitsplatz zu schaffen. Schau Dir dazu mal bei Däubler die RNn 7ff und 56 (erster Satz) zum §103 BetrVG an. Betriebsbedingte Kündigungen von BR-Mitgliedern sind gerade in solchen Fällen wie bei Amigo grundsätzlich möglich.
Da Amigo vorher in diese Abteilung versetzt wurde, scheint es wohl außerhalb dieser Abteilung passende Arbeitsplätze zu geben. Daher erschiene mit eine betriebsbedingte Kündigung in diesem speziellen Fall nichtig.
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