Erstellt am 25.02.2007 um 11:47 Uhr von Fayence
Stefan,
Du übernimmst hier die Rolle des Arbeitgebers!!
"auch bei dem BR Vorsitzenden, den er jederzeit hätte erreichen können, hat er sich auch nicht gemeldet. "
Davon ist im BetrVG auch an keiner Stelle die Rede!
"Er hat Zweigstellen unseres Betriebes angefahren um mit den BR Mitgliedern in einer Problemangelegenheit zu sprechen, die ihn als Angestellten, nicht als BR Mitglied betrifft."
Er hätte natürlich von seinem Beschwerderecht als AN Gebrauch machen können/müssen!
"Ich bin der Meinung, dass dies so nicht geht, da er unter falscher Ansage unterwegs war und damit die Glaubwürdigkeit des Betriebsrates in Frage stellt,"
Ach, dann ist dem AG wohl bekannt, dass es hier nicht um BR-Tätigkeit ging? Ansonsten kann ich nicht nachvollziehen, wie die Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden könnte!
"Er meint jedes BR Mitglied hätte nach eigenem Ermessen die Möglichkeit Br Tätigkeiten wahrzunehmen."
Sehe ich auch so! Eine Kommentierung zum §37 Abs.2 BetrVG hilft weiter...
Erstellt am 25.02.2007 um 12:49 Uhr von Stefan
Hallo Fayence
Ja das war dem Arbeitgeber wohlbekannt! Es hat eine Krise in dem Team des Betroffenen gegeben. Dazu gab es eine Aussprache am Tag zuvor. Die Rückmeldung des Teams hat ihm nicht gefallen. Am nächsten Tag kam er sehr aufgebracht in den Betrieb und äußerte, dass man ihm im schlimmsten Ausmaße gemobbt hätte (was definitiv eine Beschuldigung ist, die nach Sachverhalt blödsinn ist!). Als erstes hat er sich sofort an einen BR Kollegen gewandt, was ok gewesen wäre...nur dass er sich in seinem Arbeitsbereich nicht abgemeldet hat. Danach die mehrstündige "Tournee" durch die betriebszweigstellen. Ich muss sagen, dass ich mich hier überhaupt nicht wie selbstverständlich "hinter" meinen Kollegen stellen kann, da ich ihn hier nicht als schutzbedürftiges Opfer sehe, wenn er seine Kolleginnen und Kollegen eines derart schweren Vergehens beschuldigt und das noch im Namen des Betriebsrates im Betrieb publik macht.
LG Stefan
Erstellt am 25.02.2007 um 14:09 Uhr von Stefan
Hallo zusammen
ich finde im Gesetz keine eindeutige Aussage darüber was geht und was nicht.
Klar ist doch, dass ein BR Mitglied zur Wahrnehmung seiner Aufgaben freigestellt werden muss.
Wenn euer BR Kollege dies nun vorschiebt, stattdessen aber andere Dinge macht und ihr dies als BR Kollegen erkennt und wisst dass andere Kollegen dies auch erkennen? Ich sehe hier ehrlich gesagt den Ruf des BR durch ein Fehlverhalten geschädigt
Auch was die Wahl der Aufgaben betrifft denke ich kann es doch nicht jedem selbst überlassen sein was er gerade tut und macht. Bisher war es üblich bei uns, dass Kollegen sich zum Thema xy kundig machen. Dies machen sie selbstverständlich während ihrer Arbeitszeit.
Aber wie würdet ihr denn damit umgehen, wenn jemand sich in geheimer Mission mit dem BetrVg einfach den halben Tag aus der Arbeit zieht...?
Und keiner weiß was da gemacht wird!
Ich habe aus Seminaren f. Vorsitzende gelernt, dass BR Arbeit Teamarbeit ist. In einem Team herrscht aber Transparenz, zumindest unter meiner Leitung. Alle Aufgaben die ich als Vorsitzender wahrnehme sind ganz offen. Auch wenn ich ein vertrauliches GEspräch mit jemanden hatte, dann bleibt dies vertraulich, aber ich sage das es so ein Gespräch gab. Ich käme nie auf die Idee einfach aus dem Haus zu gehen ohne zu sagen warum (ohne Internas preiszugeben).
Der Br Kollege hat noch nicht einmal sagen können in welcher Einrichtung er erreichbar ist.
Für mich ist das ein Mißbrauch dieses Amtes...alles was recht ist
Aber ich bin sehr auch an euren persönlichen Meinungen interessiert
LG Stefan
Erstellt am 25.02.2007 um 15:43 Uhr von paula
@stefan
Ich glaube dass Du ebenso emotional reagierst wie Dein Kollege über den Du dich beschwerst. Und ich habe auch das Gefühl, dass Du Deine Rolle als BRV ein wenig überbewertest.
Versuchen wir die Situation einmal sachlich zu beurteilen:
Dein BRM war also durch eine Situation persönlich betroffen. Er hatte danach 2 Möglichkeiten. Entweder er reagiert als normaler AN oder als BRM. Er hat sich für die 2 Option entschieden. Dafür muss er noch nicht den BRV einschalten. Warum auch. Dafür gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Er muss sich dann beim Vorgesetzten abmelden und mitteilen wo er ggf zu erreichen ist. Hier hat er evtl. einen Fehler gemacht... aber das sit eine Sache die eigentlich nur für den AG wichtig ist.
Wenn er nun einem vermeintlichen Problem nachgeht ist das doch BR-Arbeit oder nicht. Wo ist Dein Problem an dieser Stelle? Das es auch den persönlichen Problem des BRM dient? Sicherlich ist das nicht geschickt von Deinem BR-Kollegen, da ihm der unbefangene Blick fehlt, aber es ist nicht nach dem BetrVG verboten.
Ich würde den Vorgang in der nächsten Sitzung ansprechen und darauf hinwirken, dass hier zukünftig doch ein anderes Vorgehen sinnvoll wäre. Wenn Du aber Deine Rolle als BRV hier nach vorne spielst wirst Du das Amt und Deine Person beschädigen...
Erstellt am 25.02.2007 um 19:22 Uhr von Stefan
Hallo zusammen
danke für eure Hinweise. Der Link geht leider nicht.
Wo ist mein Problem an der Stelle? Es ist Usus in unserem BR Team transparent zu arbeiten. Wenn ich nun von entsprechendem Vorgesetzten befragt werde: Ist Herr xy als Betriebsrat unterwegs? kann ich nur mit den Achseln zucken und ein doof Gesicht machen.
Der Kollege ist entäuscht, das ich nicht "hinter ihm" stand.
Ich kann aber für nichts eine Erklärung liefern von dem ich nichts weiß. Ok dann hat er nach Gesetzeslage gehen dürfen. Er ist aber aus den Verabredungen und dem wie ich finde guten und effektiven Umgang in unserem Team ausgestiegen. Ohne vorher deutlich zu machen, dass er nun für sich andere Regeln in Anspruch nimmt.
Mit einer Überbewertung der BRV Rolle hat dies meines Erachtens gar nichts zu tun. Er hätte mich nicht fragen müssen, aber wenigstens mit mir reden. Sonst kann er keine Rückendeckung von mir erwarten, wenn er die Spielregeln im BEtrieb (m,eldet sich von der Arbeit nicht abusw. ) mißachtet. Für mich als BRV gelten die gleichen Verpflichtungen und Regeln.
Es geht auch nicht nur um Vorgesetzte. Es geht auch um die Kollegen, die die BR ARbeit dadurch mittragen, dass sie derweil unsere Arbeit übernehmen. Wenn diese merken, dass der Kollege ihnen etwas vormacht fühlen sie sich hinters Licht geführt.
LG Stefan
Erstellt am 25.02.2007 um 20:25 Uhr von paula
@stefan
"Wo ist mein Problem an der Stelle? Es ist Usus in unserem BR Team transparent zu arbeiten. Wenn ich nun von entsprechendem Vorgesetzten befragt werde: Ist Herr xy als Betriebsrat unterwegs? kann ich nur mit den Achseln zucken und ein doof Gesicht machen."
Diese Aussage finde ich sehr interessant von Dir. Du mußt nicht wissen wo Dein BR-Kollege isr. Das ist nicht Dein Job.
"Er ist aber aus den Verabredungen und dem wie ich finde guten und effektiven Umgang in unserem Team ausgestiegen"
Wie bitte? Warum verlangst Du/Ihr so etwas? Ihr grenzt einen Kollegen aus weil er einmal auf eigene Faust agiert und sich nicht brav abgemeldet hat?
Also ich denke ihr sollten wirklich mal über das Rollenverständnis sprechen. Natürlich kann nicht jeder machen was er will und wenn es so aussieht, dass man es aus Eigennutz macht, wird es seltsam. Aber ich finde den Vorfall den Du schilderst auch nicht soooooo dramatisch. Wenn mein BRV verlangen würde dass ich mich bei ihm zur BR-Arbeit anmelden sollte würde ich was anderes erzählen.....
Erstellt am 25.02.2007 um 20:30 Uhr von Fayence
paula,
komisch... mir geht gerade so etwas wie "Zangentechnik" durch den Kopf! ;-)))
Erstellt am 26.02.2007 um 00:08 Uhr von paula
mit Dir immer gerne :-))))))