Wir haben folgende Situation.
Ein Mitarbeiter bittet um Unterstützung in einem Mitarbeitergespräch. Thema u.a Aufhebung.
Nun war es leider so , dass das BR-Mitgleid des Vertraunes zu der Zeit leider nicht konnte. Er hat mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihm empfohlen sein "Listen-Ersatzmitglied" mitzunehmen. Den Vortschlag fand der MItarbeiter gut. Dies wurde der Fürhungskraft des Mitarbiters mitgeteilt.
Zum Termin, sagte nun die Führungskraft das Ersatzmitglied dürfe nicht teilnehmen. Es sei ja kein ständiges BR-Mitglied.

Wie schätzt ihr dies ein?
Verstoss gegen BetrVG ?