Ersatzmiltglieder - zwingend erforderlich ein Ersatzmitglied zu laden, wenn sich ein ordentliches Mitglied in Urlaub befindet?
Hallo Ihr lieben Betriebsräte
ich habe eine Frage, ist es zwingend erforderlich ein Ersatzmitglied zu laden, wenn man schon wochen vorher weis, dass sich ein ordentliches Mitglied, in Urlaub befindet?? Um ein paar hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar
Community-Antworten (12)
04.09.2007 um 10:51 Uhr
Gerade wenn man weiß das ein ordentliches BRM verhindert ist, ist die Ladung des Ersatzmitgliedes absolut erforderlich!
04.09.2007 um 10:56 Uhr
Hallo, ja, es ist zwingend erforderlich. Außnahme: das sich im Urlaub befindende BR- Mitglied dem BRV mitteilt, dass es in der Sitzung teilnehmen wird.
04.09.2007 um 10:56 Uhr
hallo werner,
das ist mir schon klar, nur unser BRV ist der meinung das es nicht sein MUSS ein E-Mtgl. zu laden. ich kann auch im fitting auch nicht finden wo es genau definiert ist
04.09.2007 um 10:57 Uhr
Laut § 29 BetrVG Abs.2 Satz 6 "Der Vorsitzende hat für ein verhindertes Betriebsratsmitglied oder für einen verhinderten Jugend- und Auszubildendenvertreter das «Ersatzmitglied» zu laden. "
04.09.2007 um 11:08 Uhr
Hallo, § 25 Abs. 1 BetrVG " Scheidet ein BR- Mitglied des BR aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des BR´s." Also: nicht "... kann nachrücken" sondern "...so rückt....nach". In BetrVG, 8 Auflage RN17 ( Däubler, Kittner,Klebe) steht:Ein BR-Mitglied kann z.B. für die Teilnehme an einer Sitzung seinen Urlaub unterbrechen. ... ist jedoch verpflichtet den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der Sitzung teilnehmen will."
04.09.2007 um 11:13 Uhr
Danke für die tollen tips,
es geht darum das laut § 29 BetrVG Abs. 2 Satz 6 steht: " Der Vorsitzende HAT ein ersatzmitglied zu laden".... heisst dieses HAT, er muss einladen oder kann er ????
04.09.2007 um 11:17 Uhr
HAT heißt MUSS im juristischem Kontext.
gruß, hans
04.09.2007 um 11:42 Uhr
Danke Hans
das wollte ich wissen
04.09.2007 um 14:55 Uhr
hans hat recht
Urlaub eines BR-Kollegen ist ein klarer Verhinderungsgrund. Und wenn es im BetrVG heißt hat bzw. ist ! Dann ist das zwingend und er muß Ersatz laden !
04.09.2007 um 17:10 Uhr
Wenn kein Ersatzmitglied geladen ist, lauft ihr Gefahr, dass eure Beschlüsse alle keinen rechtlichen Bestand haben. Eine Ladung ist zwingend erforderlich.
04.09.2007 um 18:37 Uhr
Ersatzmitglieder sind und müssen auf Betriebsratsitzungen bei Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitglied einzuladen. Es sei denn aus dem Betriebsrat sind Ausschüsse gebildet worden. Im Ausschuss dürfen nur ordentliche Betriebsratsmitglieder als Ersatzmitglied eingeladen werden.
05.09.2007 um 00:12 Uhr
eko76 schrieb: "Im Ausschuss dürfen nur ordentliche Betriebsratsmitglieder als Ersatzmitglied eingeladen werden."
Ich meine aber (ergänzend), sie dürfen nur dann als Ersatz eingeladen werden, wenn sie auch als Ersatz für den Ausschuss gewählt wurden. Wurden für einen Ausschuss keine Ersatzmitglieder gewählt oder sind nicht genügend Ersatzmitglieder verfügbar, dann kann nicht jedes beliebige ordentliche BRM plötzlich im Ausschuss auftauchen.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
BR Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit AG verweigert Freizeitausgleich
ÄlterHallo, im Betrieb wird Schichtarbeit geleistet Mo-So. Es gibt folgende Szenarien: frei geplante(r) Tag(e) (AGT), weil am WoE gearbeitet wird, Überstundenabbautage (ÜS), Urlaubstage und Krankheitstage
SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt
ÄlterHallo zusammen, unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde. Wie erfolgt nun aber die Ladung
Fristlose Kündigung laden Ersatzmitglied
ÄlterHallo , haben heut die Anhörung zur fristlosen Kündigung von einen Kollegen bekommen. Fristende ist ja der Montag. Am Montag ist ein BR im Urlaub. Wir haben nur noch ein Ersatzmitglied.Das Ersatzmit
Urlaub eines Betriebsratsmitgliedes - dann Ersatzmitglied laden?
ÄlterHallo zusammen, im Zusammenhang mit meinen vorherigen Beiträgen würde ich gerne noch wissen, ob es zulässig ist, wenn sich ein ordentliches Betriebsratsmitglied in Urlaub befindet, dieses zu den Si