Die konstituierende Sitzung - wer ist Nachrücker?
Hallo zusammen, die konstituierende Sitzung hat mit allen neugewählten BR-Mitglieder zu erfolgen. Unser Problem ein BR Mitglied aus der Minderheit hat an diesem Tag Urlaub und ist nicht zu erreichen. Was jetzt Nachrücker von der Liste des BR Mitgliedes oder ein anderes Mitglied aus der Minderheit von der Gegenliste? Gruß Pilli
Community-Antworten (14)
03.09.2007 um 19:50 Uhr
@Pilli Aus der Liste - natürlich unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechtes - des fehlenden BRM!
03.09.2007 um 19:54 Uhr
bin nicht Kölners Meinung. Bei der konstituierten Sitzung wird unter anderem der BRV gewählt, würde sie aufschieben, oder wenn es die Krankheit zuläßt mit dem erkrankten Kollegen machen. Die Einladung muß ihm eh zugestellt werden, wie bei jeder anderen BR Sitzung auch. Ich glaube Kölner ist etwas eingerostet ;-)
03.09.2007 um 19:54 Uhr
@Kölner das währe dann die gegenliste. Das ist nicht so gut.:(
03.09.2007 um 20:05 Uhr
@ Don Johnson,
.....hat an diesem Tag Urlaub und .....(von Pilli)
........es die Krankheit zuläßt mit dem erkrankten Kollegen machen......
wo bitte steht da was von Krankheit? Und wo sitzt der Rost?
03.09.2007 um 20:11 Uhr
stimmt pirat, bin etwas schreibfaul, weil Verletzung der rechten Hand. Wollte damit sagen, dass sogar bei Krankheit das BRM teilnehmen kann, bei Urlaub eh. Ich entschukdige mich bei allen für die dürftige Beantwortung der gestellten Frage, wer mich kennt weiß, dass ich ganze Romane schreibe, geht aber im Moment nicht. SORRY!!!
03.09.2007 um 20:17 Uhr
@Don Johnson gute Besserung. aber aufschieben über die ein Wochen Frist? Wenn wir von einer anderen liste laden müssen ,hätte diese die Mehrheit. Gruß Pilli
03.09.2007 um 20:18 Uhr
@Don Johnson Wie viele Wochen sollen denn ins Land ziehen um - je nach Grösse des Gremiums - alle ordentlichen BRM anwesend sind? Man könnte im Vorfeld mal höflich fragen, ob das fehlende BRM ggf. BRV werden will...
Davon mal abgesehen: Pilli hat mit der Nachladung des Ersatzmitgliedes ein Problem.
03.09.2007 um 20:18 Uhr
@Pilli Es muss nur innerhalb der ersten Woche EINGELADEN werden - nicht die Sitzung stattfinden!
03.09.2007 um 20:23 Uhr
@Kölner ja stimmt meinte ich auch. Danke für die Antworten. Mist wir haben ein Problem
03.09.2007 um 20:27 Uhr
da wiederrum gebe ich dir Recht, Kölner. Also noch einmal, wenn Urlaub oder Krankheit vorliegt, habt ihr doch alle Möglichkeiten. Wer Zwingt euch denn, innerhalb einer Woche die Sitzung zu machen? Jedenfalls nicht das BetrVG! Aber auch ich muß sagen, wenn der MA daheim im Urlaub ist, und er wirklich ein gutes BRM Mitglied sein möchte, wird er kommen - spielt doch ein wenig mit dem Gesetz - wenn ihr die Person nicht dabei haben wollt (hörte sich aber nciht so an) dann macht die Sitzung und wartet, ob es rechtliche Schritte einleitet. Die Arbeit weist den Weg - wie so häufig!
03.09.2007 um 20:29 Uhr
Es gibt keine Probleme, nur Herausforderungen...!!!
03.09.2007 um 20:35 Uhr
@Don Johnson Mit dem BetrVG spielen? Schach? Halma? Monopoly? Kann man ein Singspiel daraus machen? Ich stelle mir gerade den Titelsong von Biene Maja mit dem Text des ersten § des BetrVG vor... grins
Aber mal im Ernst: "[...] wenn ihr die Person nicht dabei haben wollt (hörte sich aber nciht so an) dann macht die Sitzung und wartet, ob es rechtliche Schritte einleitet." Was gibst Du hier für Tipps? Die sind hochgradig gefährlich und m.E. nicht verantwortlich...
@Pilli Ab sofort ist weniger ein "Listendenken" nötig, sondern eher ein miteinander arbeiten!
03.09.2007 um 20:43 Uhr
@Kölner habe mich gerade geistig damit abgefunden und ein Becks Gold aufgemacht. Das Leben ist so ungerecht............ Gruß Pilli
03.09.2007 um 22:58 Uhr
@Alle, möchte mich aber an alle für die kompetente Hilfe bedanken. Gruß Pilli Recht muss recht bleiben sonst währe das BetrVG ein Sch..... wert.
P.s Gruß Happy
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