Grobe fahrlässige Pflichtverletzung
Hallo zusammen, seit einem Jahr sitze ich im BR....durch den Zugang zum BR-Rechner konnte ich feststellen das, 1.Letztes Jahr eine E-Mail an dem BR von der Personalleitung zur Anhörung einer Person die bei uns anfangen sollte. Datum 20.09. Am 25.09. hat dann ganztägig eine BR-Sitzung stattgefunden. Dort wurde 2 BR-Mitglieder angesprochen, vom BRV, ob die was dagegen hätten diese Person einzustellen. Die anderen waren außen vor. Auch war die Anhörung am diesem Tag nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt. Am 26.09 schickte der BRV dann eine E-Mail an die Personalleitung "Der Betriebsrat stimmt der Einstellung zu" MFG der BRV. Darauf angesprochen meinte der BRV , er hätte keinen Fehler gemacht, da ja 2 Kollegen zugestimmt hätten. Ich bin der Meinung hier liegt eine grobe fahrlässige Pflichtverletzung vor. Würde so was schon für eine Amtsenthebung reichen?
Community-Antworten (19)
04.04.2019 um 18:22 Uhr
Wie laufen denn bei Euch die SAitzungen ab, dass innerhalb der Sitzungen 2 BR Mitglieder angesprochen werden können, die anderen aber "außen vor" bleiben? Hat der Rest zu dem Zeitpunkt gerade Karten gespielt?
04.04.2019 um 18:38 Uhr
Nein, für eine Amtsenthebung wird das nicht reichen. Da sind die Hürden ziemlich hoch. Selbst wenn es reichen würde, dauert so ein Verfahren bei Gericht gerne mal 2 - 3 Jahre.
Aber das ein BRV so einen Käse abzieht ist schon sehr verwunderlich. Seit Ihr ein 5er Gremium und er dachte mit noch zweien hat er ja eine Mehrheit? Dann sollte man ihm nochmal die Grundlagen der Beschlussfassung erklären. Oder hat er hier wirklich vorsätzlich versucht die Entscheidung zu beeinflussen? Dann sollte sich das Gremium evtl. überlegen, ob es ihn als Vorsitzenden abwählt.
04.04.2019 um 20:16 Uhr
Nein, für eine Amtsenthebung wird das nicht reichen. Da sind die Hürden ziemlich hoch. Selbst wenn es reichen würde, dauert so ein Verfahren bei Gericht gerne mal 2 - 3 Jahre. Na ja, die Amtsenthebung aus dem Vorsitz nimmt der BR vor und das kann ziemlich schnell gehen, wenn man denn die erforderliche Mehrheit im Gremium zusammen bekommt.
04.04.2019 um 23:53 Uhr
Ja...es war gerade Pause, so dass nicht alle im BR -Büro waren.....Und wir sind ein 7 er Gremium. Fakt ist, er hat eigenmächtig einen Beschluss gefasst. Und das ohne Abstimmung. Dieser Kollege bekam noch dazu einen auf 24 Monate befristeten Arbeitsvertrag, während alle anderen normalerweise nur 12 Monate bekommen. Aber das war noch nicht alles....wir hatten als Top 3 den Tagesordnungspunkt Anhörung zur Entfristung eines Mitarbeiters. Bei der Abstimmung wurde mit 3 Ja -Stimmen-0 Nein-Stimmen 4 Enthalten abgestimmt .... darauf meinte der BRV, damit ist der Entfristung zugestimmt. Während heftig diskutiert wurde,darunter auch meine Person,wurde die wenig geschlossen. Die E-Mail am nächsten Tag von BRV ging dann zusätzlich noch zu GF und Personalleitung. Der Entfristung wurde zu gestimmt!!! Im Sitzungsprotokoll stand es aber anders, das der Entfristung nicht zugestimmt worden ist.. Das ist wie ein schlechter Film..
05.04.2019 um 00:02 Uhr
Die Sitzung wurde beendet. Reicht das immer noch nicht für eine Amtsenthebung?? Der BRV ist nun in der 3. Amtszeit....ich Frage mich die ganze Zeit, Auf welche Seminare war der denn.!!!
05.04.2019 um 01:21 Uhr
Bertha, auch wenn sich der BRV da nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, verstehe ich Deine Aufregung so gar nicht:
- "Dieser Kollege bekam noch dazu einen auf 24 Monate befristeten Arbeitsvertrag, während alle anderen normalerweise nur 12 Monate bekommen." Das ist ja ganz schrecklich, dass da ein Kollege wenigstens mal für 24 Moinate eingestellt wird. Da muss der BR natürlich sofort gegen vorgehen. Was ist das denn für ein Bullshit??
- "Während heftig diskutiert wurde,darunter auch meine Person,wurde die wenig geschlossen. Die E-Mail am nächsten Tag von BRV ging dann zusätzlich noch zu GF und Personalleitung." Äh, geht's auch in Deutsch? Nimm bitte zur Kenntnis, dass der BR nicht der Einstellung zustimmt, sondern das er ggfs beschließt zu widersprechen: Dafür braucht er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und die sind hier nicht zusammen gekommen. Also hat der BR nicht widersprochen. Ich frage mich die ganze Zeit: Auf welchen Seminaren warst Du denn??
05.04.2019 um 09:57 Uhr
@alterMann: "...Nimm bitte zur Kenntnis, dass der BR nicht der Einstellung zustimmt, sondern das er ggfs beschließt zu widersprechen..." §99 BetrVG: "...(1) In Unternehmen ... Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, ...zu unterrichten,..... er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die ZUSTIMMUNG des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. …"
"....Bei der Abstimmung wurde mit 3 Ja -Stimmen-0 Nein-Stimmen 4 Enthalten abgestimmt ...." -> Damit hat der Einstellung NICHT die Mehrheit des BR zugestimmt und ist somit abzulehnen.
Eine Beschlussvorlage muss immer positiv verfasst sein, z.B. "Der BR stimmt der Einstellung zu". Wenn hier nicht die Mehrheit (beim 7er BR 4 JA) erreicht wird, ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.
Das geschilderte Verhalten des BRVs halte ich für sehr fragwürdig. Wenn der BR das mehrheitlich so sieht, kann er den BRV ja ersetzen. Der ganz oben beschriebene "Beschluss" war kein Beschluss bzw. ist ungültig.
Zur "moralischen" Bewertung der 12/24 Befristung sind mir die vorliegenden Informationen zu wenig.
05.04.2019 um 11:37 Uhr
"Das ist ja ganz schrecklich, dass da ein Kollege wenigstens mal für 24 Moinate eingestellt wird. Da muss der BR natürlich sofort gegen vorgehen. Was ist das denn für ein Bullshit??"
Was ist denn das für ein Bullshit? Weil es ggf. positiv für einen AN ist, darf sich der BRV ruhig mal über alle Grundsätze der BR-Arbeit hinwegsetzen?
05.04.2019 um 11:48 Uhr
Hier wäre der BRV abzuwählen und ein neuer zu wählen. Der Ex-BRV hat dann die Möglichkeit, die korrekte Amstführung an einem leuchtenden Beispiel zu erleben.
05.04.2019 um 12:04 Uhr
@nicoline Bei der Abwahl des Vorsitzenden spricht man nicht unbedingt von einer Amtsenthebung, dieser Begriff bezieht sich doch eher auf § 23 BetrVG. Hättest Du auch den zweiten Absatz meines Beitrages gelesen wäre Dir aufgefallen, dass ich die Abwahl des Vorsitzenden auch als Option angegeben habe.
@Altermann Ich glaube kaum, dass sich Bertha an der Einstellung oder den 24 Monaten stößt. Sondern allein am Verhalten des BRV und das zurecht. Man kann doch nicht sagen "scheiß auf die Regeln, wen interessiert schon eine richtige Beschlussfassung? Hauptsache wen eingestellt!"
Da ist es schon fast egal ob er wirklich dermaßen inkompetent ist, oder ob er einfach macht was er will und dann so tut als wüsste er es nicht besser. So oder so ist er meines Erachtens als BRV nicht tragbar und sollte vom Gremium abgewählt werden.
05.04.2019 um 17:06 Uhr
@§§Reiter Bei der Abwahl des Vorsitzenden spricht man nicht unbedingt von einer Amtsenthebung, dieser Begriff bezieht sich doch eher auf § 23 BetrVG. Festzustellen ist, dass auch du deinem nick alle Ehre machst. Vielen Dak für die Belehrung aber stell dir vor, das ist mir durchaus bekannt und mein Beitrag sollte nur ein Vorschlag sein. Aber, wenn man so an den §§ klebt, merkt man das vielleich auch nicht ........
Hättest Du auch den zweiten Absatz meines Beitrages gelesen wäre Dir aufgefallen, dass ich die Abwahl des Vorsitzenden auch als Option angegeben habe. Habe ich! Habe mir trotzdem erlaubt, nochmal darauf hinzuweisen, entschuldige, wenn ich dich damit düpiert haben sollte. Möchtest du Pjöööng auch noch darauf hinweisen, dass du diese Option schon benannt hast?
05.04.2019 um 17:57 Uhr
Zitat von nicoline Möchtest du Pjöööng auch noch darauf hinweisen, dass du diese Option schon benannt hast?
Nein, Pjöööng hat mich auch nicht zitiert und so getan, als ob er es besser wüsste. So wie Du das getan hast.
Versuch doch beim Thema zu bleiben. Bertha braucht hier Deine Hilfe, ich nicht.
05.04.2019 um 20:04 Uhr
ich nicht. ist mir sowas von klar. und so getan, als ob er es besser wüsste. So wie Du das getan hast. Ach du meine Güte. Du hast echt ein Verständnisproblem, das tut mir leid für dich, aber lassen wir es jetzt dabei. Schönes Wochenende.
05.04.2019 um 22:12 Uhr
Hallo nochmal zusammen, Hätte ich gewusst, das mein Betrag so eine Diskussion entflammen würde,hätte ich mir das nochmals überlegt, dieses Thema hier zu posten. Erstmal möchte ich mich bei denen bedanken,die mir ihre Sichtweise zum überdenken näher gebracht haben, um mich mal selber zu reflektieren. Also letzetes Jahr hatte ich ein Inhouse-Seminar BR 1,2 zwar im September. Im Dezember folgte dann das 2.Seminar BR 3,4......Im Januar dann noch ein Seminar ,diesmal Arbeitsrecht 1,2 .... Nächsten Monat möchte ich dann ein Schriftführer-Seminar tätigen, um evtl.meine Korrespondenz bzw.meine Rechtsschreibung in Deutsch für andere verständlicher rüber zu bringen...Sorry dafür... Unser BRV ..inzwischen Ex-BRV hatte sein letztes Seminar vor 5 Jahren,nach Anfrage. Er selber ist sich nach wie vor , selber keiner Schuld bewusst, und total uneinsichtig,unbelehrbar,und völlig ignorant.. Die Quittung hat er bekommen indem er mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung abgewählt worden ist. Wir hatten auch vor 7 Monaten einen Beschluss gefasst, dass unsere Monatsgespräche mit dem Gremium nur gemeinsam geführt werden, doch dieses besprach er immer nur alleine mit der GF(Geschäftsführung). Aber auch das ist jetzt vorbei... Wir, das Gremium, haben jetzt vorläufig die Amtsgeschäfte übernommen und werden alle Entscheidungen nun entweder in einer außerordentliche oder auch ordentlichen Betriebsratsitzung gemeinsam treffen. So wie es im BetrVG vor gesehen ist. Ich möchte mich hiermit recht herzlich bei allen bedanken, die mich positiv unterstützt haben. Aber auch ein Danke an die negativen Äusserung, auch diese regen zum Nachdenken an. Die finde Neuwahl des BRV findet in Kürze statt.
Eure "Bertha"
05.04.2019 um 22:14 Uhr
Die Neuwahl findet in Kürze statt !!!.
05.04.2019 um 23:13 Uhr
Die Quittung hat er bekommen indem er mit 6 Ja Stimmen und 1 Enthaltung abgewählt worden ist. Glückwunsch, richtig gemacht. Alles Gute für eure zukünftige Arbeit.
06.04.2019 um 04:01 Uhr
"Wir hatten auch vor 7 Monaten einen Beschluss gefasst, dass unsere Monatsgespräche mit dem Gremium nur gemeinsam geführt werden, doch dieses besprach er immer nur alleine mit der GF(Geschäftsführung)."
Den Beschluss hättet Ihr Euch sparen können:
"§ 74 Abs. 1 Satz 1:
(1) 1Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten."
Betriebsrat ... nicht BRV. Aber zum Glück habt Ihr jetzt richtig gehandelt.
06.04.2019 um 18:00 Uhr
Glückwunsch! Alles richtig gemacht :) ...und mach Dir keinen Kopf wegen der Diskussion, das ist ganz normal. Nicoline und ich streiten uns öfter mal, dass ist aber nix persönliches. Zumindest von meiner Seite nicht.
08.04.2019 um 08:05 Uhr
Super gemacht! Schön, dass Du uns noch informiert hast, wie Ihr es umgesetzt habt. Das macht nicht jeder hier. Viel Erfolg noch bei deiner weiteren BR Arbeit. Die theoretischen Grundlangen hast Du ja bereits. Und die Praxis kommt mit der Zeit.
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