Guten Tag die Kollegen!

Habe hier schon das ein oder andere Thema mit Interesse verfolgt, mich jedoch bisher mit Antworten oder Fragen zurückgehalten.

Doch jetzt taucht eine Frage auf, die ich gerne geklärt haben möchte.

Wir verhandeln z.Z. gerade eine BV zum Thema Arbeitszeitänderung (bzw. Arbeitsbeginn bestimmter AN frühestens 4 Uhr) aus und die ersten Verhandlungen sind bereits gescheitert. Jetzt hat der BR einen Antrag zur "Einladung eines Sachverständigen/Rechtsanwalts" gestellt. Dieser wurde vom AG mit der Begründung "ein Sachverständiger ist für diese Ausübung der BR-Arbeit nicht erforderlich".
Das wir natürlich das "RECHT" haben, steht außer Frage - nur reicht es in diesem Fall aus, wenn wir den Sachverständingen nochmals "anfordern" mit folgenem Zusatz:
Wir beantragen nochmals......... wir beziehen uns ausdrücklich auf das BetrVG §80 vorallem im Hinblick auf die Ausführung der Mitbestimmungsrechte nach §87.

Wäre sehr dankbar für die ein oder andere Information bzw. über einen guten Tipp/Ratschlag.

Schönen Gruß
Idee-Fix