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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abzüge beim Gehalt - wg. geldwerter Vorteil beim Seminar?

T
traumsumsum
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir waren bereits auf einigen W.A.F. Seminaren und hatten bisher auch keine Probleme mit der Abrechnung. Beim letzten Seminar wurde uns von der Buchhaltung für die Verpflegung ein Betrag abgezogen, da wir einen geldwerten Vorteil hätten!!!???? Wir haben in den vorherigen Seminaren keine Abzüge erhalten - hatte wir hierzu Glück oder ist das nicht korrekt? Kann uns hier jemand helfen???

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

02.09.2007 um 21:43 Uhr

@traumsumsum Den geldwerten Vorteil solltet Ihr reklamieren. Eine Haushaltsersparnis nicht!

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