Dürfen wir einen externen mit in den Wirtschaftsausschuss nehmen?
Wir haben ein neuen BR in unserer Firma, wo ich mit drin bin. Jetzt haben wir unseren Wirtschaftsausschuss gewählt, können wir ein externen mit in den Ausschuss nehmen
Community-Antworten (4)
31.08.2007 um 22:28 Uhr
Wirtschaftsausschuss nach §106 Betrieben mit über 100 MA
§ 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
(1) Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens einem Betriebsratsmitglied. Zu Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses können auch die in § 5 Abs. 3 genannten Angestellten bestimmt werden. Die Mitglieder sollen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Eignung besitzen
31.08.2007 um 22:37 Uhr
Hallo, das wissen wir, nur hat leider keiner von uns Ahnung Bilanzen zu lesen. Wir hatten dann einen Kollegen gefunden ( kein BR ) der uns unterstützen wollte. Ist leider wieder zurück getreten, GF hat ihm Angst gemacht und mit Kündigung gedroht.
31.08.2007 um 22:42 Uhr
@Brigitte Dann siehe mal zu, dass der "Rest" Ahnung bekommt!
Achja... ...Bilanzen sagen lediglich nur in einem kleinen/ganz kleinen Umfang etwas aus.
31.08.2007 um 22:47 Uhr
die BR's im Wirtschaftsausschuss können Seminare nach §37(6) belegen. Sachverständige können nach §80(3) hinzugezogen werden
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